Russland: Systemrelevante Unternehmen: Kriterien und Fördermaßnahmen

Recht Russland

von: Irina Shornikova, Rödl & Partner

Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie hat der russische Staat eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen umgesetzt, indem die Kategorien kleiner und mittelständischer Unternehmen und Bereiche, die durch die Folgen der Pandemie besonders betroffen sind, sowie systemrelevante Unternehmen bestimmt wurden.

Der Regierungsausschuss zur Erhöhung der Nachhaltigkeit der russischen Wirtschaft hat die durch die zuständigen Ministerien vorgelegten Branchenverzeichnisse der systemrelevanten Unternehmen geprüft und bestätigt, die unter den Bedingungen der Pandemie das Recht auf staatliche Förderung erhalten werden. Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung hat gemeinsam mit dem Ministerium für Industrie und Handel, dem Energieministerium, dem Ministerium für Kommunikation, dem Bauministerium, dem Staatsunternehmen „Rosatom“, dem Verteidigungsministerium, dem Landwirtschaftsministerium usw. Unternehmenslisten vorgelegt, aus denen 1151 Anträge auf Aufnahme in die Branchenverzeichnisse genehmigt wurden, die auf der offiziellen Webseite des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung https://data.economy.gov.ru/ veröffentlicht wurden.

Kriterien für die Aufnahme in das Verzeichnis 2020

Kriterien und Verfahren zur Aufnahme von Organisationen in das Verzeichnis systemrelevanter Unternehmen sind im Protokoll Nr. 7kw der Sitzung des Regierungsausschusses zur Erhöhung der Nachhaltigkeit der russischen Wirtschaft vom 10.4.2020 festgelegt.

Die aufgeführten Kriterien wurden für 72 Arten der Wirtschaftstätigkeit ausgearbeitet und enthalten sowohl allgemeine Parameter wie Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl, als auch individuelle branchenspezifische Voraussetzungen. Es ist wichtig, dass Unternehmen unter Berücksichtigung ihrer Verbundenheit im Rahmen ihrer Gruppen- bzw. Holdingstruktur eingetragen und die erforderlichen Parameter für die gesamte Unternehmensgruppe berechnet werden.

Das Kriterium für die Aufnahme der Organisation in das Verzeichnis ist die Überschreitung der Schwellenwerte von Parametern, die gesondert für jede Branche festgelegt sind.

BEISPIEL: Für Branchen wie Automobil-, Pharmaindustrie oder Metallurgie sind das Hauptkriterium für die Aufnahme in das Verzeichnis systemrelevanter Unternehmen die Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl, für den Groß- und Einzelhandel ist es jedoch der Umsatz ohne Umsatz- und andere Steuern.

Damit z.B. ein Unternehmen, dessen Haupttätigkeit Groß- und Einzelhandel ist, in das Verzeichnis eingetragen wird, muss es gemeinsam mit seiner Unternehmensgruppe einen Umsatz von mindestens 15 Mrd. RUB im Berichtsjahr ausweisen und Steuern in Höhe von mindestens 1,8 Mrd. RUB an den Fiskus abführen.

Eine Unternehmensgruppe im Bereich Lebensmittelproduktion muss gleichzeitig drei Kriterien entsprechen: Umsatzerlös von über 14 Mrd. RUB, Mitarbeiterzahl von über 1.500 Personen und nicht mehr als 30 Unternehmen.

Spezielle Kriterien

Auf Vorschlag der föderalen oder regionalen Exekutivbehörden hat ein Unternehmen Anspruch auf die Aufnahme in das Verzeichnis systemrelevanter Unternehmen, wenn es eine von sieben nachstehenden speziellen Voraussetzungen erfüllt:

1) stadtrelevantes Unternehmen, das einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung der Region hat,
2) Hauptauftragnehmer oder Auftragnehmer der ersten Kooperationsebene einer staatlichen Verteidigungsbestellung;
3) Tätigkeit im Bereich der Nutzung kritischer Infrastruktur und/oder Gewährleistung der Sicherheit in der Republik Krim, der Stadt Sewastopol, im Gebiet Kaliningrad und im Föderationsbezirk Ferner Osten;
4) Entwicklung und Einführung kritischer Technologien, Entwicklung kritischer Software;
5) Gewährleistung der Informationssicherheit, Erbringung von Leistungen zur Entwicklung und Nutzung staatlicher Informationssysteme und gesellschaftlich bedeutsamer Internet-Dienste;
6) Sicherstellung der Verkehrsanbindung abgelegener Gebiete;
7) anerkannte dominierende Stellung auf dem Markt für eine bestimmte Ware gemäß Art. 5 Föderalen Gesetzes Nr. 135-FZ vom 26.7.2006 „Über den Wettbewerbsschutz“.

Wenn das Unternehmen nicht aufgeführt ist: Wie erfolgt die Eintragung in das Verzeichnis?

Nicht aufgeführte Unternehmen können auch als systemrelevant anerkannt und auf Grundlage eines persönlichen Antrags bei den Exekutivbehörden in das Verzeichnis eingetragen werden (ausschließlich bei Erfüllung der festgelegten Kriterien).

Im Falle der Überschreitung der minimalen branchenspezifischen Schwellenwerte oder bei Vorliegen spezieller Kriterien muss ein begründeter Antrag auf Anerkennung als systemrelevantes Unternehmen beim zuständigen regionalen Ministerium eingereicht werden. Es ist empfehlenswert, zusätzlich ein Schreiben beim Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung einzureichen.

Auf Grundlage des vom Unternehmen gestellten Antrags beantragt das zuständige Ministerium die Ergänzung des Verzeichnisses beim Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung. Nach der Prüfung und Abstimmung mit dem Föderalen Steuerdienst wird der Antrag auf Eintragung des Unternehmens in das Verzeichnis dem Regierungsausschuss zur Erhöhung der Nachhaltigkeit der russischen Wirtschaft zur Prüfung vorgelegt.

Der Antrag muss unter Berücksichtigung der Anforderungen des zuständigen Ministeriums sowie unter Angabe von Informationen in Bezug auf die gesamte Unternehmensgruppe erstellt werden.

Fördermaßnahmen

Zum heutigen Tage hat die Regierung eine Liste der staatlichen Fördermaßnahmen für systemrelevante Unternehmen bestätigt, jedoch mit einem Hinweis darauf, dass die Aufnahme in das Verzeichnis nicht automatisch eine Abschreibung von Verlusten, eine Restrukturierung von Krediten oder die Gewährung von Steuervergünstigungen bedeutet. Das Verzeichnis dient lediglich als Grundlage für die Kontrolle und Ergreifung von Branchenmaßnahmen, aber die Maßnahmen selbst werden individuell für jede Branche aus dem Verzeichnis ausgearbeitet.

Zurzeit sind gesetzlich folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

Stundung von Steuern, Steuervorauszahlungen und Versicherungsbeiträgen [1]

für ein Jahr bei Minderung von Einkünften um über 30 Prozent

für neun Monate bei Minderung von Einkünften um über 20 Prozent

für sechs Monate bei Minderung von Einkünften um über 10 Prozent

für drei Monate in anderen Fällen.

 

Ratenzahlung von Steuern, Steuervorauszahlungen und Versicherungsbeiträgen

für fünf Jahre bei Minderung von Einkünften um über 50 Prozent

für drei Jahre bei Minderung von Einkünften um über 30 Prozent.

 

Die Stundung (Ratenzahlung) wird auf Grundlage eines gesonderten Beschlusses der Regierung der Russischen Föderation für föderale, regionale, kommunale Steuern und Versicherungsbeiträge gewährt, die 2020 (ab 1.1.2020) fällig sind (mit einigen Ausnahmen[2]).

Verbot der Einleitung von Insolvenzverfahren auf Grundlage eines Gläubigerantrags [3]: das Verbot gilt für sechs Monate ab der offiziellen Veröffentlichung des Regierungserlasses.

Kreditprogramm

Als eine der staatlichen Förderungsmaßnahmen wurde ein Kreditprogramm für systemrelevante Unternehmen zur Schonung von Umlaufmitteln und Bewahrung von Arbeitsplätzen eingeleitet. Ein solcher Kredit wird durch die größten Kreditinstitute gewährt:


- in Höhe von max. drei Mrd. RUB,
- für bis zu 12 Monate,
- mit einem Zinssatz von bis zu 5 % p.a.
- Ziele: der Kredit wird gewährt zur Bezahlung von solchen Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Versicherungsbeiträgen, Anmietung von Räumlichkeiten und Ausrüstung, Wartung und Instandhaltung von Sachanlagen, Erwerb von Anlagen, Transportkosten, Sicherung der Beteiligung am Einkauf von Waren, Arbeiten und Leistungen und/oder Erfüllung von Verpflichtungen, die im Ergebnis der Beteiligung am Einkauf von Waren, Arbeiten und Leistungen entstanden sind, usw.[4].

Es wird geplant, Subventionen in Höhe des Schlüsselzinssatzes der Zentralbank Russlands zum Zweck der Kompensation der entgangenen Einnahmen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der im Jahre 2020 an systemrelevante Unternehmen auf Grundlage des Erlasses Nr. 582 der Regierung der RF vom 24.4.2020 gewährten Kredite, zu überweisen.

Die Behörden führen ein zusätzliches Monitoring einzelner Branchen durch, verabschieden und implementieren regelmäßig branchenspezifische Programme und können auch zielgerichtete Fördermaßnahmen ergreifen.

In diesem Zusammenhang ist die in diesem Artikel aufgeführte Liste von Maßnahmen nicht abschließend, sie kann durch die zuständigen Behörden auf Grundlage der Kontrolle des wirtschaftlichen Zustandes der systemrelevanten Unternehmen erweitert und überarbeitet werden.

[1] Gemäß den Vorschriften zur Gewährung einer Stundung (Ratenzahlung) von Steuern, Steuervorauszahlungen und Versicherungsbeiträgen, bestätigt durch den Regierungserlass Nr. 409 vom 2.4.2020.

[2] Punkte 2, 5 der Vorschriften, bestätigt durch den Erlass Nr. 409 vom 2.4.2020, Erläuterungen des Föderalen Steuerdienstes https://www.nalog.ru/rn77/business-support-2020/9725168/, die Ausnahmen sind:Steuer auf den Abbau von Bodenschätzen; Verbrauchssteuer; durch Steueragenten zu zahlenden Steuern; Teil von Versicherungsbeiträgen, der mit der Finanzierung der Ansparrente verbunden ist; Versicherungsbeiträge für obligatorische Sozialversicherung von Betriebsunfällen und Berufskrankheiten (Stundung oder Ratenzahlung wird durch den Sozialversicherungsfonds der Russischen Föderation gewährt).

[3] Regierungserlass Nr. 428 „Über die Einführung des Verbots der Einleitung von Insolvenzverfahren auf Grundlage eines Gläubigerantrags in Bezug auf einzelne Schuldner“.

[4] Die vollständige Liste wurde durch den Erlass der Regierung der RF vom 24.4.2020 Nr. 582 „Über die Bestätigung der Vorschriften zur Gewährung von Subventionen aus föderalen Mitteln an russische Kreditinstitute zur Kompensation der entgangenen Einnahmen aus Krediten, die durch sie an systemrelevante Unternehmen für die Erhöhung deren Umlaufmittel im Jahre 2020 gewährt wurden“ festgestellt.

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