Russland: Migrationsrechtlichen Fristen gehemmt

Recht Russland

Alina Rovba, Rödl und Partner

Seit 16. September 2020 wurden durch die Präsidentenverordnung Nr. 580 die Fristen, innerhalb derer die vorübergehenden Maßnahmen zur Regulierung der rechtlichen Lage von Ausländern und Staatenlosen in der Russischen Föderation im Zusammenhang mit dem Risiko der weiteren Verbreitung der neuen Coronavirus-Infektion gelten, bis zum 15. Dezember 2020 verlängert.

Die Verordnung ist auf die Legalisierung des Aufenthalts von Ausländern in Russland ausgerichtet, die im Ergebnis der vorliegenden Situation aus verschiedenen Gründen Russland nicht verlassen konnten, oder deren Dokumente, auf deren Grundlage sich die betreffenden Ausländer rechtmäßig in Russland aufhielten, abgelaufen sind.

Auf Grundlage der Verordnung wird vom 15. März bis zum 15. Dezember der Ablauf der Gültigkeitsfristen von folgenden migrationsrechtlichen Dokumenten gehemmt: Visa, vorübergehende Aufenthaltsgenehmigungen, permanente Niederlassungsgenehmigungen, Migrationskarten; migrationsrechtliche Registrierung; Registrierung am Wohnort; Flüchtlingsdokumente, sowie Bescheinigungen von Teilnehmern des Staatlichen Programms in diesem Bereich. Die Hemmung des Ablaufs der Gültigkeitsfrist gilt jedoch nur für jene Dokumente, deren Gültigkeit im Zeitraum vom 15. März bis zum 15. Dezember 2020 abläuft.

Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der vorherigen Präsidentenverordnung in Kraft. Ausländer, die im Zeitraum vom 15. März bis zum 15. September 2020 an einem neuen Aufenthaltsort angekommen sind, unterliegen der migrationsrechtlichen Registrierung am Aufenthaltsort in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben.

Der Ablauf der Gültigkeitsdauer von Patenten und Arbeitsgenehmigungen wird, falls diese im Zeitraum vom 15. März bis zum 15. Dezember 2020 abläuft, im Allgemeinen nicht gehemmt, da die Migrationsbehörden seit 16. Juni 2020 die entsprechenden Leistungen in vollem Umfang erbringen. Dokumente zur Verlängerung von Arbeitsgenehmigungen und Patenten werden dabei nur von Ausländern angenommen, die sich im betreffenden Zeitraum in Russland aufhalten.

Gestattet ist die Ausreise von Ausländern aus Russland in das Land ihrer Staatsangehörigkeit, und zwar auf Grundlage von Dokumenten, die ihre Identität bestätigen und in der Russischen Föderation als Ausweisdokument anerkannt werden; falls die Gültigkeitsdauer derartiger Dokumente nach dem 14. März 2020 abgelaufen ist, sind diese Dokumente für die Ausreise aus der Russischen Föderation dennoch gültig, es müssen keine Transitvisa mit dem Kode TP1 ausgestellt werden.

Für Personen, die sich außerhalb der Russischen Föderation aufhalten und über eine vorübergehende oder permanente Niederlassungsgenehmigung verfügen, sowie für Teilnehmer des Staatlichen Programms und deren Familienmitglieder wird der Zeitraum vom 15. März bis zum 15. Dezember 2020 nicht auf deren Aufenthaltsdauer im Ausland angerechnet.

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