Russland: Gültigkeit abgelaufener Dokumente ausländischer Staatsangehörigen verlängert

Recht Russland

Alexey Sapozhnikov, Rödl & Partner Russland

Präsident Russlands unterzeichnete die Verordnung Nr. 791, nach der die Geltung der Verordnung Nr. 274 vom März 2020 bis zum 15. Juni 2021 verlängert wird. Folglich werden alle abgelaufenen Dokumente ausländischer Staatsangehörigen bis zu diesem Datum ihre Gütltigkeit behalten.

Es betrifft fast alle Dokumente, die die Ausländer zum Aufenthalt in Russland befähigen: Visen, Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnisse, Ausweise der am staatlichen Umsiedlungsprogramm beteiligten Personen, Flüchtlingsausweise, Asyldokumente, Migrationskarten sowie Wohnsitz- und Migrationsregistrierungen.

Falls eines dieser Dokumente in der Zeit zwischen dem 15. März 2020 und dem 15. Juni 2021 abläuft, wird seine Geltung automatisch bis zum 15. Juni 2021 verlängert.
Bis zum 15. Juni 2021 können Migranten mit solchen Dokumenten ohne Sorgen in Russland weiterleben.

Die Verordnung enthält jedoch eine Ausnahme, die für die Staatsangehörigen jener Staaten von Bedeutung ist, mit denen Russland bereits eine reguläre Transportverbindung eröffnet hat. Wenn Sie entweder Staatsbürgerschaft oder Niederlassungserlaubnis in einem dieser Länder besitzen, werden Ihre Dokumente nur für drei Monate verlängert, also bis zum 16. März 2021. Ab dem 16. März wird die Verordnung für Sie keine Geltung haben.

Bis jetzt hat Russland den Luftverkehr mit Weißrussland, Großbritannien, Tansania, Ägypten, Kasachstan, Kirgisien, Südkorea, Kuba, Serbien, Japan, Äthiopien, der Türkei, der Schweiz, den Malediven, den Vereinigten Arabischen Emiraten und den Seychellen erneut.

Die Fortgeltungsfristen für Dokumente der weißrussischen, kasachischen und kirgisischen Staatsbürger wurden somit verkürzt.

Für Staatsangehörige dieser Länder, darunter für die Weißrussen, Kasachen und Kirgisen, werden die Ausweispapiere nur bis zum 16. März 2021 verlängert.

Die Fortgeltung der migrationsrechtlichen Registrierung der Arbeitnehmer aus den Ländern, die für die Einreise nach Russland kein Visum benötigen, kann aufgrund des Arbeitsvertrags veranlasst werden.

Falls der Ausländer mit einem verlängerbaren Visum eingereist ist, kann der Inhaber eine Prolongation beantragen, oder eben das Land verlassen.

Seit dem Juni 2020 findet für Arbeitsgenehmigungen keine automatische Verlängerung mehr statt. Stattdessen muss der Arbeitgeber dafür einen Antrag auf die Verlängerung des Arbeitnehmeraufenthalts stellen.

Nach der Eröffnung der Grenze werden die Regelungen der Verordnung auch für die Bürger und Inhaber der Niederlassungserlaubnisse des jeweiligen Landes 90 Tage ab der Wiederaufnahme der Transportverbindung in Kraft treten.


Niederlassungserlaubnisse, Aufenthaltstitel und Ausweise der Staatsprogrammsteilnehmer treten nach wie vor nicht außer Kraft, wenn ihre Besitzer sich im Zuge der Pandemie für länger als zugelassene sechs Monate pro Jahr im Ausland befanden. Die Monate zwischen dem 15. März 2020 und dem 15. Juni 2021 werden in die Berechnung nicht hineinfließen.

Bis zu diesem Datum dürfen die Migrationsbehörden ferner keine Deportationen, Zwangsausweisungen, Annullierungen der Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnisse, Visen und Ausweise der Staatsprogrammsteilnehmer verordnen und niemandem Flüchtlings- und Asylantenstatus entziehen.

Fotoquelle: www.ivanovskoe26.ru

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