Russland: bezahlter Urlaub bis zum 30. April 2020
Mit Dekret vom 2.4.2020 Nr. 239 hat Präsident Putin zum Zwecke der Gewährleistung des sanitär-epidemiologischen Wohlergehens der Bevölkerung auf dem Territorium der Russischen Föderation im Zusammenhang mit der Ausbreitung einer neuen Coronavirus-Infektion (COVID-19) beschlossen, arbeitsfreie Tage vom 4. bis zum 30. April 2020 einschließlich festzulegen. Die Gehälter werden weitergezahlt.
Hochrangige Beamte der Subjekte der Russischen Föderation haben ausgehend von der sanitär-epidemiologischen Situation und den Besonderheiten der Ausbreitung der neuen Coronavirus-Infektion (COVID-19) in jeweiligem Subjekt der Russischen Föderation die Entwicklung und Umsetzung einer Reihe von restriktiven und anderen Maßnahmen zu gewährleisten, insbesondere:
(a) die Gebiete innerhalb der Grenzen des entsprechenden Subjekts der Russischen Föderation festzulegen, in denen der Komplex der restriktiven und anderen Maßnahmen umgesetzt werden soll;
b) die Aktivitäten einzelner Organisationen, die in dem jeweiligen Gebiet ansässig sind, unabhängig von ihrer Rechtsform und ihren Eigentumsverhältnissen, sowie einzelner Unternehmer auszusetzen (zu begrenzen);
c) ein besonderes Verfahren für den Personen- und Fahrzeugverkehr auf dem jeweiligen Territorium einzuführen, mit Ausnahme von Fahrzeugen, die interregionale Transporte durchführen.
Restriktive und andere Maßnahmen können innerhalb der im Dekret festgelegten allgemeinen Frist in verschiedenen Zeiträumen durchgeführt werden.
Das Dekret gilt nicht für die folgenden Organisationen und ihre Mitarbeiter:
a) Kontinuierlich arbeitende Organisationen;
b) Medizinische und pharmazeutische Organisationen;
c) Organisationen, die die Bevölkerung mit Lebensmitteln und lebensnotwendigen Gütern versorgen;
d) Organisationen, die in einer Notsituation dringende Arbeit leisten;
e) Organisationen, die Notfallreparatur- sowie Be- und Entladearbeiten durchführen
f) Organisationen, die Finanzdienstleistungen für dringende Aufgaben anbieten (in erster Linie Abwicklungs- und Zahlungsdienstleistungen);
g) andere Organisationen, die durch Beschlüsse des obersten Exekutivorgans des entsprechenden Föderationssubjekts der Russischen Föderation bestimmt werden.
Quelle: Dekret vom 2.4.2020 Nr. 239
Fotoquelle: www.kremlin.ru