Rundstempel - keine Pflicht mehr

Recht Russland

Am 6.04.2015 hat Präsident Putin das Gesetz Nr. 82-FZ "über die Änderung von einigen Gesetzen" unterzeichnet, wonach die Notwendigkeit eines Rundstempels für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften und GmbH) abgeschafft wurde.

Geändert wurden Gesetze über die Aktiengesellschaft, über die GmbH, über die staatliche Regulierung der Herstellung von Alkohol, über den Wertpapiermarkt, über die staatliche Registrierung von Immobilienrechten, über die Hypothek, über die Privatisierung des staatlichen Eigentums, über die Zollregulierung, über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren für staatlichen Zweck, Arbeits- und Zivilprozessgesetzbuch.  

Gemäß dem bisherigen Recht musste jede Kapitalgesellschaft einen Rundstempel haben, der die Informationen über den vollständigen Name und den Sitz des Unternehmens in der russischen Sprache beinhaltet.

Nach der Gesetzesänderung wird diese Verpflichtung in ein Recht transformiert. Die Verwendung eines Rundstempels in bestimmten Fällen kann jedoch durch ein föderales Gesetz vorgesehen werden.

Zum Schutz von Vertragspartnern wurde durch das Änderungsgesetz bestimmt, dass die Satzung der Kapitalgesellschaft Angaben enthalten muss, ob im Unternehmen ein Rundstempel vorhanden ist.

Quelle: http://www.kremlin.ru/acts/news/49196

Fotoquelle: www.magcity74.ru

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