Register für widerrufende Vollmachten
Maria Kirilova, Rödl & Partner, Russland
Die russische Staatsduma hat in der dritten Lesung den Gesetzentwurf über die Einbringung von Änderungen ins Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation (ZGB RF) über den Widerruf einfacher Vollmachten beschlossen. Ab dem 29. Dezember 2021 wird auf der Basis des Einheitlichen Informationssystems der Notare das neue Register von Anordnungen über den Widerruf von Vollmachten funktionieren. Angaben zum Widerruf einfacher und notariell beglaubigter Vollmachten sowie von Vollmachten, die unter Nutzung technischer bzw. elektronischer Mittel ausgestellt wurden, werden in dieses einheitliche Informationssystem eingetragen, das von der Föderalen Notarkammer geführt wird. Wie bei anderen öffentlichen Registern wird der Zugang zu den Angaben aus dem Register von Anordnungen über den Widerruf von Vollmachten kostenlos sein. Außerdem werden Angaben aus dem Register über das System für zwischenbehördliche elektronische Zusammenarbeit staatlichen und kommunalen Behörden zur Verfügung gestellt und Notare werden in der Lage sein, Auszüge aus dem Register auszustellen.
Dieses Informationssystem wird es ermöglichen, eine Vollmacht in einfacher schriftlicher Form schnell zu widerrufen, wobei betroffene Parteien innerhalb eines Tages darüber benachrichtigt werden. Somit wird Vollmachtgebern eine bequeme Möglichkeit gewährt, dem Bevollmächtigten alle Befugnisse schnell zu entziehen und sich vor Missbräuchen zu schützen. Eine solche Vollmacht kann ebenso über Fernkommunikationsmittel auf dem Portal der Föderalen Notarkammer durch Unterzeichnung der entsprechenden Anordnung mit einer verstärkten qualifizierten digitalen Signatur widerrufen werden.
Aktuell ist der Vollmachtgeber gemäß ZGB RF verpflichtet, sowohl den Bevollmächtigten als auch die ihm bekannten Dritten, denen die Vollmacht vorgelegt werden soll, innerhalb einer bestimmten Frist zu benachrichtigen. Falls jedoch Dritte über den Widerruf der einfachen Vollmacht nicht informiert wurden, gelten sie erst nach Ablauf eines Monats nach der Veröffentlichung von Angaben zum Widerruf der einfachen Vollmacht in der Zeitung „Kommersant“ als über diese Tatsache benachrichtigt. Die Anwendung dieser Regel wird auch nach dem Inkrafttreten der Änderungen fortgesetzt, sofern keine Anordnung über den Widerruf der Vollmacht ans Register versendet wurde.
Der Ansicht der Föderalen Notarkammer nach wird das einfache und allgemein verfügbare Verfahren zum Widerruf von Vollmachten dazu beitragen, Betrugsrisiken zu reduzieren und sich positiv auf Transparenz und Gesetzmäßigkeit des zivilrechtlichen Verkehrs auswirken, denn bei jeder Prüfung im notariellen Online-Service werden Angaben darüber zur Verfügung gestellt, dass die Vollmacht widerrufen wurde.
Fotoquelle: www.d-russia.ru