Register der erloschenen Vollmachten und der Pfandrechte an beweglichen Sachen

Recht Russland

Ab dem 1.07.2014 werden in Russland auf der Website der Föderalen Notarkammer (www.notariat.ru) elektronische Register der erloschenen Vollmachten sowie der bestellten Pfandrechte an beweglichen Sachen geführt. Die beiden Register werden frei zugänglich sein. Jedermann wird dann prüfen können, ob die ihm vorgelegte Vollmacht noch wirksam ist oder ob das ihm zum Kauf angebotenes Fahrzeug pfandfrei ist.

Gemäß dem neuen russischen Pfandrecht, das am 1.07.2014 bzw. 1.09.2014 in Kraft tritt, ist die Registrierung eines Pfandrechts an beweglichen Sachen die Voraussetzung seiner Entstehung im Hinblick auf Rechte des GmbH-Gesellschafters und Objekte, Rechte an denen der staatlichen Registrierung unterliegen (z.B. Fahrzeuge). Pfandrechte an anderen beweglichen Sachen können durch die Eintragung in ein von Notaren zu führendes Register registriert werden.

Die Eintragung ist zwar im Verhältnis zum  Pfandgeber keine Wirksamkeitsvoraussetzung, aber der Pfandgläubiger kann sich Dritten gegenüber nur dann auf das Pfandrecht berufen, wenn es in diesem Register eingetragen ist oder der Dritte von dem Pfandrecht wusste oder hätte wissen müssen.

Fotoquelle: www.vtagile-online.ru

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