Regeln für die Arbeit mit dem neuen Informationssystem von Roskomnadsor

Recht Russland

Ilya Lokhanin, Rödl & Partner Russland

Ab dem 1. März 2022 wird die Anordnung des Föderalen Aufsichtsdienstes im Bereich der Kommunikation, Informationstechnologie und Massenkommunikation Roskomnadsor in Kraft treten, in der die Regeln für die Arbeit mit dessen neuem Informationssystem zur Einholung von Einwilligungen zur Verarbeitung von Daten, in deren Verbreitung das Subjekt personenbezogener Daten eingewilligt hat, festgelegt werden. Diese Kategorie personenbezogener Daten wurde in die russische Gesetzgebung im März dieses Jahres eingeführt.

Gemäß der Anordnung muss die Webseite des Betreibers zur Einholung einer Einwilligung mittels des Systems von Roskomnadsor an das Einheitliche Identifizierungs- und Autorisierungssystem (ESIA) angeschlossen werden. Außerdem muss der Betreiber den Erhalt von anonymisierten Angaben zu solchen Einwilligungen und Informationen über das Datensubjekt, das seine Einwilligung erteilt hat, von der speziellen Ressource ESIA sicherstellen, falls beim Roskomnadsor eine Mitteilung über die Verletzung von Rechten dieses Subjektes eingegangen ist, sowie eine Liste von Einträgen über Einwilligungen führen.

Das Dokument sieht ebenso die Möglichkeit vor, über das Informationssystem von Roskomnadsor Angaben zur Tatsache der Erteilung einer Einwilligung, zu einem oder mehreren Zwecken der Datenverarbeitung sowie zu den Kategorien und zu der Liste von Daten, in deren Verarbeitung das Subjekt eingewilligt hat, zu erhalten. Die bezeichneten Einwilligungen werden von Datensubjekten mit digitalen Unterschriften unterzeichnet.

Quelle: Anordnung Nr. 106 von Roskomnadsor vom 21. Juni 2021

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