Reform des zivilrechtlichen Schadensersatzrechtes in Russland

Recht Russland

2015 traten in Russland umfangreiche Änderungen der allgemeinen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) über Schuldverhältnisse und Verträge in Kraft. Eine der Schlüsselvorschriften der zivilrechtlichen Haftung ist Art. 393 ZGB, wonach eine Partei von der anderen Schadensersatz verlangen kann, wenn diese ihre vertraglichen Pflichten nicht einhält. Damit entspricht die Vorschrift der allgemeinen Haftungsvorschrift des § 280 BGB.

Lesen Sie einen aktuellen Kommentar zur Neufassung des Art. 393 ZGB.

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