Rechtsprechung des Obersten Gerichts zur Haftung des Arbeitnehmers

Recht Russland

Der Oberste Gericht der Russischen Föderationhat die gerichtliche Praxis betreffend Streitigkeiten über die materielle Haftung der Arbeitnehmer im Zeitraum 2015-2018 zusammengefasst.

Die Übersicht enthält insbesondere folgende Schlussfolgerungen aus den Materialien der gerichtlichen Praxis:

Die einjährige Frist der gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs des Arbeitgebers auf Entschädigung eines vom dem Arbeitgeber verursachten Schadens wird ab dem Tag berechnet, an dem der Schaden entdeckt wurde.

Die Pflicht des Arbeitnehmers zum Ersatz des dem Arbeitgeber zugefügten Schadens entsteht auf Grundlage der Arbeitsbeziehungen. Daher gelten für diese Beziehungen die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation, die die materielle Haftung der Parteien des Arbeitsvertrags regeln.

Die im strafgerichtlichen Urteil festgestellten Umstände der Zufügung materiellen Schadens einem Arbeitgeber durch strafbare Handlungen eines Arbeitnehmers sind eine wesentliche Voraussetzung für die Entscheidung bzgl. der Rechtmäßigkeit der Auferlegung der Verpflichtung auf andere Arbeitnehmer, diesen Schaden dem Arbeitgeber zu ersetzen.

Vor der Entscheidung über den Schadensersatz durch bestimmte Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Prüfung durchzuführen, eine schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers (des ehemaligen Arbeitnehmers) zu verlangen, um den Umfang des Schadens und die Gründe für sein Eintreten festzustellen. Die Beweislast für die Einhaltung des Verfahrens wird auf den Arbeitgeber per Gesetz auferlegt.
Die durch das Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Regeln zur Verringerung des von einem Angestellten einzuziehenden Betrages werden vom Gericht nicht nur auf Antrag des Angestellten, sondern auch von Amts wegen angewandt. Die Verringerung der Schadensersatzpflicht  des Angestellten ist nicht möglich, wenn der Schaden durch ein Verbrechen aus Habgier verursacht wurde.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Streitigkeiten über den Ersatz eines materiellen Schadens, der ihm von einem Arbeitnehmer zugefügt wurde, das Vorliegen von Gründen für die Auferlegung der Haftung des Arbeitnehmers in voller Höhe des entstandenen Schadens zu belegen;

Bei Schäden, die dem Arbeitgeber durch höhere Gewalt entstanden sind, ist die materielle Haftung des Arbeitnehmers ausgeschlossen.

Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften über das Verfahren und die Bedingungen für den Abschluss und die Durchführung einer Vereinbarung über die vollständige materielle Haftpflicht kann den Grund dafür sein, dass der Arbeitnehmer von der Pflicht zur vollständigen,  das durchschnittliche Monatsgehalt übersteigende Zahlung von Schadensersatz befreit wird.

In Fällen über Streitigkeiten bezüglich der Haftung des Arbeitnehmers für einen dem Arbeitgeber zugefügten Schaden sind nicht die Friedensgerichte zuständig.

Die Klausel des Arbeitsvertrags über den Gerichtsstand von Streitigkeiten zwischen den Parteien eines Arbeitsvertrags über den Ersatz materiellen Schadens am Standort des Arbeitgebers ist nicht anwendbar

Übersicht des Obersten Gerichts (Text auf Russisch)

Fotoquelle: www.m24.ru

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