Pflicht zur Offenlegung einer zweiten Staatsangehörigkeit eingeführt

Recht Russland

Am 23.05.2014 hat die russische Staatsduma in der dritten Lesung ein Gesetz "Über die Änderungen des Gesetzes "Über die Staatsangehörigkeit" beschlossen.  Mit diesem Gesetz wird  die Verheimlichung einer zweiten (neben der russischen) Staatsangehörigkeit strafbar. Jeder russischer Staatsbürger, der die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzt, wird nun verpflichtet sein, innerhalb von 60 Tagen nach der Erlangung der zweiten Staatsangehörigkeit schriftlich darüber den zuständigen Migrationsdienst in Russland zu informieren. Befreit von dieser Pflicht sind nur Russen, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben.

Verstöße gegen die neue Regelung werden mit Geldstrafe in Höhe von bis zu 200.000 Rubel (umgerechnet ca. 4.200 Euro) oder in Höhe eines Arbeitsentgeltes oder eines sonstigen Einkommens des Verurteilten für die Zeit von bis zu 1 Jahr oder mit Besserungsarbeiten für die Dauer von bis zu 1 Jahr geahndet.

Nach Meinung des Initiators des Gesetzes, Dumaabgeordneten Andrej Lugovoj, verliere die russische Staatsangehörigkeit sowie die Einstellung zu dem eigenen Land an Bedeutung, falls man einen zweiten Pass besitze. Dies sei insbesondere jetzt sehr aktuell, da Russland weiterhin mit dem aggressiven Druck des Westens konfrontiert werde.

Ein anderer Dumaabgeordneter, Michail Degtjarjev, erklärte, dass das Gesetz nur die Datenerfassung bzgl. Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit zum Ziel habe. Die Zweite Staatsangehörigkeit bleibe erlaubt.

Fotoquelle: www.frant.me

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