Normenkontrolle durch das Oberste Gericht
Recht
Russland
Mit Postanovlenie Nr. 50 vom 25.12.2018 hat das Oberste Gericht Russlands die Praxis der Kontrolle untergesetzlicher Normen zusammengefasst.
In Kapitel 21 des Kodex über das Verwaltungsgerichtsverfahrens und Kapitel 23 des Arbitragegerichtskodex sind Vorschriften über die Kontrolle untergesetzlicher Normen durch die allgemeine Gerichtsbarkeit vorgesehen. Mit der vorliegenden Verordnung werden die einschlägigen Bestimmungen erläutert und ergänzt.
In diesen Erläuterungen werden in erster Linie die Verfahrensvorausetzungen und die formalen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen erörtert, darunter
- die anfechtbaren Rechtsakte,
- die Zuständigkeit der Gerichte,
- die Klagebefugnis
- die Zuständigkeit zum Erlasse eines Normativaktes
- Voraussetzungen der Wirksamkeit und
- Umfang der Prüfung.
Quelle: Postanovlenie des Obersten Gerichts Russland vom 25.12.2018 Nr. 50
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