Nichtvermögensgüter, Ersatz des moralischen Schadens und digitale Rechte

Osteuropa Recht Russland

Kaum ein Tag vergeht, an dem Digitalisierung nicht Gegenstand öffentlicher Diskussionen ist. Dies gilt allerdings nicht nur für Deutschland und den Westen, sondern auch in den osteuropäischen Staaten wird der Frage nachgegangen, welche Konsequenzen die Generierung persönlicher Daten haben könnte, wem diese Daten gehören. Sind sie frei in dem Sinne, dass sie beliebig gesammelt und durch Algorithmen aufgearbeitet werden dürfen? Gibt es Grenzen oder gehören sie gar den Urhebern mit der Konsequenz, dass dies etwa an den wirtschaftlichen Ergebnissen der Verarbeitung beteiligt werden sollten?

Diesen Fragen geht Professor Schramm in einer rechtsvergleichenden Betrachtung zwischen deutschem, russischem und ukrainischem Zivilgesetzbuch nach.

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