Neues Zivilprozessgesetzbuch in Kasachstan
Am 31.10.2015 hat der kasachische Präsident Nursultan Nasarbajew das neue Zivilprozessgesetzbuch unterzeichnet, dass am 1.1.2016 in Kraft tritt.
Im neuen Zivilprozessgesetzbuch (nachfolgend: ZPGB RK) wird die Vorbereitung der Gerichtsverhandlung verbessert, insbesondere im Hinblick auf die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts und in Bezug auf Handlungen des Richters und der Parteien bei der Beweiserhebung.
Zur Vereinfachung des Zivilprozesses wurde die Liste der Ansprüche erheblich erweitert, die im Rahmen des vereinfachten schriftlichen Gerichtsverfahrens und im Urkundenprozess geltend gemacht werden können. Die Teilnahmemöglichkeiten des Staatsanwalts als der Aufsichtsbehörde wird im Zivilprozessverfahren eingeschränkt. Außerdem wird das Verfahren auf 3 Instanzen (anstatt 5) begrenzt.
Audio- und Videoaufnahmen aller Gerichtsverhandlungen durch Gericht werden nunmehr obligatorisch sein, was die Transparenz der Gerichte gewährleisten soll. Nach Antrag werden den Parteien Kopien der Aufnahmen zur Verfügung gestellt.
Es werden Möglichkeiten der vorgerichtlichen Streitbeilegung erweitert, die unter der Vermittlung von Mediatoren, Anwälte sowie Richter erreicht werden kann.
Im ZPGB RK ist nun ausdrücklich geregelt, dass Rechtsanwälte Auskünfte und Dokumente sowie entsprechend der Gesetzgebung über die Rechtsanwaltschaft die juristische Unterstützung bei Behörden und verschiedenen Vereinigungen beantragen können.
Es ist ferner geregelt, dass für Streitigkeiten, die sich aus der Investitionstätigkeit ergeben, als die 1. Instanz das Stadtgericht Astana zuständig ist. Für Investitionsstreitigkeiten mit Beteiligung eines großen Investors ist das Oberste Gericht Kasachstans zuständig. Dies soll der Investitionsattraktivität Kasachstans beitragen.
Fotoquelle: www.sud.gov.kz