Neues Grundstücksenteignungsverfahren in Russland

Recht Russland

Mit Gesetz vom 31.12.2015 Nr. 499 ist das russische Bodengesetzbuch geändert worden. Ins Gesetzbuch wurde u.a. ein neues Kapitel „Grundstücksenteignungsverfahren“ eingeführt. Durch diese Änderungen werden verschiedene Streitfragen geklärt, die in der Vergangenheit in der Verbindung mit der Durchführung größerer Infrastrukturmaßnahmen häufig zu Streit geführt hatten.

Gemäß dem Gesetz wird die Enteignung von Grundstücken für den staatlichen oder kommunalen Bedarf auf Grund von Entscheidungen der entsprechenden Bundes-, Landes- bzw. Kommunalbehörden ausschließlich aus folgenden Gründen:

1) Ausführung von Staatsverträgen.

2) Bauen bzw. Erneuerung öffentlicher Einrichtungen, falls keine andere Möglichkeit besteht, die Maßnahmen durchzuführen.

Öffentliche Einrichtungen sind Einrichtungen des Energiesystems, Atomanlagen, Verteidigungsobjekte, Einrichtungen des föderalen Transportsystems, föderale Kommunikationseinrichtungen, Einrichtungen der Eisenbahninfrastruktur, Autostraßen, Strom-, Gas-, Wärme- oder Wasserversorgungseinrichtungen.

3) Andere Gründe, die in föderalen Gesetzen genannt sind.

Die Enteignung ist in der Regel zulässig, wenn die o.g. Einrichtungen in dem entsprechenden Flächennutzungsplan und Bebauungsplan vorgesehen sind. Über die Enteignung kann nur innerhalb von 3 Jahren nach der Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen werden. Die Entscheidung ist auf 3 Jahre befristet.

Die Enteignungsbehörde schließt mit dem Rechteinhaber eine entsprechende Vereinbarung, wenn dieser der Enteignung nicht widerspricht. Anderenfalls entscheidet das Gericht über die Klage der Enteignungsbehörde auf Zwangseinziehung.

Im Bodengesetzbuch ist ferner geregelt, dass für die Enteignung von Grundstücken für den staatlichen oder kommunalen Bedarf Entschädigung zu leisten ist. Die Entschädigung für den durch die Enteignung eintretenden Rechtsverlust bemisst sich nach dem Verkehrswert (Marktwert). Zu entschädigen sind auch die anderen Vermögensverluste einschließlich entgangenen Gewinns. Als Entschädigung kann dem Rechteinhaber ein anderes, gleichwertiges Grundstück übergeben werden.

Die Änderung tritt am 1.4.2015 in Kraft.

Quelle: Föderales Gesetz vom 31.12.2014 Nr. 499

Fotoquelle: www.zemkodeks.ru

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