Neuerungen in der Regulierung der Arbeitsschutzverwaltung und Informierung von Mitarbeitern
Igor Bostanika, Rödl & Partner, Russland
Am 1. März 2022 tritt die Verordnung Nr. 776n des russischen Arbeitsministeriums „Über Mustervorschriften über das System der Arbeitsschutzverwaltung“ vom 29.10.2021 (im Folgenden auch „Vorschriften“) in Kraft.
Diese Vorschriften dienen der Unterstützung von Arbeitgebern bei der Einhaltung der Arbeitsschutzanforderungen durch die Entwicklung, Einführung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Systems der Arbeitsschutzverwaltung („SUOT“) in der Organisation, bei der Ausarbeitung interner Vorschriften, die das Arbeitsverfahren dieses Systems bestimmen, sowie bei der Entwicklung von Maßnahmen, die auf die Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen und Verhinderung von Produktionsunfällen und Berufskrankheiten ausgerichtet sind.
In Übereinstimmung mit Ziff. 25 der Vorschriften muss der Arbeitgeber die systematische Ermittlung von Gefahren und Berufsrisiken sowie ihre regelmäßige Analyse und Bewertung sicherstellen. Dies ist eine Konkretisierung der durch Art. 214 ArbGB RF vorgesehenen Pflichten des Arbeitgebers.
Es wird ebenfalls festgelegt, dass das SUOT ein unverzichtbarer Bestandteil des Verwaltungs- und/oder Produktionssystems des Arbeitgebers ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein SUOT zu erstellen und seine Funktionsfähigkeit z.B. durch interne Vorschriften oder eine öffentliche Erklärung des Arbeitgebers über sein Vorhaben und die garantierte Einhaltung der staatlichen normativen Arbeitsschutzanforderungen und der freiwillig übernommenen Verpflichtungen sicherzustellen.
Die Vorschriften enthalten u.a. einige Empfehlungen zur Umsetzung des SUOT.
Zu Zwecken der rechtzeitigen Feststellung von Unfallursachen und Berufskrankheiten hat der Arbeitgeber die Durchführung von Unfallermittlungen und Prüfung der Berufskrankheitsursachen unter Berücksichtigung der spezifischen Faktoren, den gültigen staatlichen normativen Arbeitsschutzanforderungen und eigenen internen Vorschriften sicherzustellen.
Am 1. März 2022 tritt außerdem die Verordnung Nr. 773n des russischen Arbeitsministeriums „Über die Formen (Methoden) zur Informierung von Arbeitnehmern über ihre Arbeitsrechte, einschließlich des Rechts auf sichere Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz, sowie der Beispiel-Liste der Informationsmaterialien zur Informierung von Arbeitnehmern über ihre Arbeitsrechte, einschließlich des Rechts auf sichere Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz“ vom 29.10.2021 (im Folgenden auch „Verordnung Nr. 773n“) in Kraft.
Gemäß Art. 216.2 ArbGB RF ist jeder Arbeitnehmer berechtigt, aktuelle und korrekte Informationen über die Arbeitsbedingungen und den Arbeitsschutz an seinem Arbeitsplatz sowie über die bestehenden Berufsrisiken und ihre Niveaus zu erhalten, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Informationen bereitzustellen.
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer unverzüglich benachrichtigen, wenn die Arbeitsbedingungen an seinem Arbeitsplatz im Ergebnis der speziellen Bewertung von Arbeitsbedingungen als gefährlich eingestuft wurden.
Die Verordnung Nr. 773n legt die Formen einer solchen Benachrichtigung fest, darunter z.B.:
- Festhalten der Informationen über die Arbeitsbedingungen im Arbeitsvertrag;
- Informierung der Arbeitnehmer über die Ergebnisse der speziellen Prüfung der Arbeitsbedingungen an ihren Arbeitsplätzen;
- Informierung über die bestehenden Berufsrisiken und ihre Niveaus;
- Informierung des Arbeitnehmers über die Anforderungen der Stellenbeschreibung und der Arbeitsschutzanweisungen.
Die Informierung von Arbeitnehmern kann in elektronischer Form erfolgen, soweit der Arbeitgeber den elektronischen Dokumentenaustausch verwendet.
Gemäß Art. 5.27 Ordnungswidrigkeitsgesetzbuch der RF führt ein Verstoß gegen die Arbeitsgesetze zu einer Verwarnung oder Verhängung eines ordnungsrechtlichen Bußgeldes von 1.000 bis 5.000 RUB für verantwortliche Personen, von 1.000 bis 5.000 RUB für sog. Individualunternehmer und von 30.000 bis 50.000 RUB für juristische Personen.
Ein wiederholter Verstoß gegen die Arbeitsgesetze wird mit einem Bußgeld in Höhe von 10.000 bis 20.000 RUB oder Disqualifikation von einem bis drei Jahren für verantwortliche Personen, einem Bußgeld von 10.000 bis 20.000 RUB für Individualunternehmer und von 50.000 bis 70.000 RUB für juristische Personen geahndet.
Um diese Sanktionen zu vermeiden, sollte der Arbeitgeber das System der Arbeitsschutzverwaltung und die Informierung der Arbeitnehmer über ihre Rechte, wie es durch die Arbeitsgesetzgebung vorgesehen und durch die genannten Verordnungen des Arbeitsministeriums genauer geregelt ist, äußerst ernst nehmen.
Fotoquelle: www.tinvest.org