Neue Regelungen der Markenanmeldung in Russland

Recht Russland

Seit dem 12.9.2015 gilt in Russland das neue Verwaltungsreglement, das die Durchführung der staatlichen Dienstleistung  zur staatlichen Warenanmeldung  durch Rospatent regelt (eingeführt mit Anordnung des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung vom 20.07.2015 Nr. 483). Mit der anderen Anordnung Nr. 482 wurden vier weitere Verwaltungsvorschriften eigeführt, die am 31.7.2015 in Kraft traten:

1) Regeln für das Ausfüllen, Einreichen sowie Bearbeitung von Markenanmeldungsanträgen,

2) Anforderungen an die Unterlagen zu Anmeldungsanträgen,

3) Regeln für die Modifizierung eines Antrages zur Anmeldung einer Warenmarke in einen Antrag zur Anmeldung einer Kollektivmarke und umgekehrt sowie

4) Liste der erforderlichen Informationen, die im Markenzertifikat  und Kollektivmarkenzertifikat anzugeben sind.

Das neue Paket der Verwaltungsvorschriften ändert die alten Regeln grundsätzlich nicht. Es bringt jedoch Klarheit in die Arbeit der Betroffenen, wodurch formelle Fehler bei der Markenanmeldung vermieden werden sollen.

Fotoquelle: www.ubr.ua

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