Mindestarbeitslohn ab dem 1.1.2014 bei 5.554,- RUB

Recht Russland Wirtschaft

Ab dem 1. Januar 2014 beträgt die Mindesthöhe des Arbeitslohnes in Russland RUB 5.554,- (knapp EUR 125,-). So hat es die Duma am 2. Dezember 2013 in Form einer Änderung des Gesetzes "Über die Mindesthöhe des Arbeitslohnes" beschlossen.

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