Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung

Recht Russland

Das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz der Russischen Föderation hat eine Reihe neuer Empfehlungen zur Bekämpfung der Korruption in Unternehmen entwickelt, darunter die Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption in Organisationen, Empfehlungen zur Durchführung von Korruptions-Risikobewertungen und das Merkblatt über die Pflichten der für die Korruptionsprävention verantwortlichen Mitarbeiter, die Verantwortung und Stimulierung von Mitarbeitern.

Die Empfehlungen sollen Unternehmen dabei unterstützen, ihren Verpflichtungen zur Korruptionsprävention gemäß Art. 13.3 des föderalen Gesetzes Nr. 273-FZ "Über die Korruptionsbekämpfung" vom 25.12.2008 ordnungsgemäß nachzukommen.

Die Empfehlungen umfassen Maßnahmen zur Minimierung von Korruptionsrisiken für Unternehmen.

Das Arbeitsministerium hat dem Algorithmus der Risikobewertung von Korruption besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Spezifische Maßnahmen, die Unternehmen unter Berücksichtigung ihres Risikoprofils berücksichtigen müssen, werden auf diesem Algorithmus basieren.

Darüber hinaus empfiehlt das Arbeitsministerium, dass die Anti-Korruptionspflichten der Mitarbeiter in ihren Arbeitsverträgen festgelegt werden. Auch das Arbeitsministerium betont die Bedeutung der Schaffung eines Systems von Anreizen und Sanktionen für die Mitarbeiter in der Organisation, die auf die Einhaltung der Anti-Korruptionsstandards abzielen und keine zusätzlichen Anreize für Korruptionsdelikte schaffen würden.

Alle Organisationen, ob privat oder öffentlich, sind verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption zu ergreifen. In Ermangelung solcher Maßnahmen in der Organisation kann die Staatsanwaltschaft eine Anordnung erlassen, deren Nichteinhaltung mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Rubel bestraft werden kann. Darüber hinaus trägt die effektive Anti-Korruptionsrichtlinie eines Unternehmens dazu bei, die Risiken im Zusammenhang mit korruptionsbezogenen Straftaten, die von dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern begangen werden, deutlich zu reduzieren.

Die Aktivitäten zur Korruptionsprävention in Unternehmen sollten systematisch und konsequent sein.

Das Arbeitsministerium hat insbesondere folgende Maßnahmen empfohlen:

- eine Anti-Korruptionsrichtlinie für Unternehmen zu entwickeln und einzuführen;

- Einheiten und/oder Mitarbeiter, die für die Verhinderung der Korruption im Unternehmen verantwortlich sind, zu bestimmen;

- nach Möglichkeit die Umsetzung von Antikorruptionsmaßnahmen mit der Durchführung einer Risikobewertung zu beginnen;

- ein Maßnahmenpaket zur Aufdeckung und Regulierung von Interessenkonflikten zu entwickeln;

- Standards und Verhaltenskodexen für Mitarbeiter festzulegen;

- das Verfahren zur Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit von Vertragspartnern einzuführen (Due Diligence);

- als zusätzliches Instrument zur Verhinderung von Korruption eine Anti-Korruptionsprüfung einzelner Transaktionen und Verträge zu nutzen;

- Maßnahmen zur Informierung, Beratung und Schulung der Arbeitnehmer zu ergreifen;

- besonders auf die Informationen von Mitarbeitern und Vertragspartnern über beobachtete Fälle von Korruption zu achten;

- zum Zwecke der Korruptionsprävention das Verfahren der internen Kontrolle der Rechnungslegung und der Erstellung von Jahresabschlüssen durchzuführen;

- die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden und anderen Behörden zum Zwecke der Bekämpfung der Korruption zu organisieren;

- an gemeinsamen Initiativen teilzunehmen;

- Regelmäßiges Monitoring der Effektivität der Umsetzung von Maßnahmen zur Korruptionsprävention durchzuführen.

Quelle: http://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_333706/

Fotoquelle: www.pro-goroda.ru

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