Maßnahmen der russischen Regierung zur Bewältigung der Wirtschaftskrise. Überblick
Angesichts der ungünstigen Situation im Hinblick auf die neue Coronavirus-Infektion ergreift der russische Staat besondere Maßnahmen zur Unterstützung der Bevölkerung und Wirtschaftszweige, die gefährdet sind.
Bis zum 1.4.2020 waren es folgende Maßnahmen:
1) Höhere Gewalt
Die IHK Russland hat seit dem 18.3.2020 eine "Hotline" eröffnet, um Unternehmen in Fragen höherer Gewalt zu beraten, die bei der Ausführung von (grenzüberschreitenden sowie inländischen) Verträgen wegen der Verbreitung der neuen Coronavirus-Infektion COVID-2019 eintritt.
Telefone: +7 (495) 620-04-01, an Arbeitstagen von 9.00 bis 20.00 Uhr sowie
+7 (495) 620-02-93 und +7 (495) 620-05-20, an Arbeitstagen von 9.00 bis 18.00 Uhr.
Das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung hat mitgeteilt, dass die Ausstellung von Zertifikaten, die die Ereignisse höherer Gewalt bestätigen, ist seit dem 26. März 2020 für alle Organisationen und Unternehmen kostenlos. Die Ausstellung von Zertifikaten erfolgt durch die Industrie- und Handelskammer Russland sowie ihre regionalen Abteilungen.
Als Ereignis höherer Gewalt gilt nicht die Coronavirus-Epidemie selbst, sondern vielmehr die restriktiven oder anderen Maßnahmen, die von den Behörden auf russischem Territorium ergriffen werden, um der Ausbreitung der Pandemie entgegenzuwirken, die es einem russischen Unternehmen unmöglich macht, einen Auftrag auszuführen.
2) Für Organisationen und Einzelunternehmer, die von der Ausbreitung der Coronavirus-Infektion am stärksten betroffen sind, ist es erlaubt, die Zahlung aller Steuern mit Ausnahme der Mehrwertsteuer und der persönlichen Einkommenssteuer zu verschieben. Die Zahlungen werden für Unternehmen und Einzelunternehmer, die in das Register der KMU aufgenommen wurden, für sechs Monate, für die anderen Unternehmen für drei Monate verschoben. Es werden auch für Kleinstunternehmen die Zahlungen von Versicherungsprämien für sechs Monate aufgeschoben.
Dies gilt für Unternehmen, die in folgenden Branchen tätig sind: Luftbeförderung, Tätigkeiten auf Flughäfen, Straßengüterverkehr; Kultur, Freizeit und Unterhaltung; körperliche Fitness und Sport; Tourismusbranche; Hotelwesen; Öffentliche Verpflegung; Aktivitäten von Organisationen der Zusatzausbildung, nichtstaatlichen Bildungseinrichtungen; Aktivitäten zur Organisation von Konferenzen und Ausstellungen; Haushaltsdienstleistungen für die Bevölkerung (Reparatur, Wäscherei, chemische Reinigung, Dienstleistungen von Friseur- und Schönheitssalons).
3) Die zweifache Senkung (von 30 % auf 15 %) der Versicherungsprämien und Aufschub ihrer Zahlung. Dies gilt seit dem 1.4.2020 für KMU aus den o.g. Branchen.
4) Für kleine und mittlere Unternehmen aus den o.g. Branchen besteht auf Anfrage Anspruch auf eine 6-monatige Karenzzeit bei allen vor dem 3. April 2020 abgeschlossenen Darlehensverträgen. In einer Reihe von Branchen empfiehlt die Zentralbank Russlands die Banken, Kredite für alle betroffenen Unternehmen umzustrukturieren, nicht nur für kleine und mittlere.
5) Die russische Zentralbank hat die Ausweitung ihres Refinanzierungsprogramms für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen angekündigt. Im Rahmen dieses Programms ist es möglich, ein Darlehen zu einem Zinssatz von höchstens 8,5% zu erhalten. Gleichzeitig wurden alle Branchenbeschränkungen für die Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen aufgehoben.
Ebenfalls im Rahmen des staatlichen Programms haben die Banken bereits damit begonnen, zinslose Kredite für Gehaltszahlungen von bis zu sechs Monaten zu vergeben. Der Darlehensbetrag wird auf der Grundlage der Anzahl der Mitarbeiter multipliziert mit dem Mindestlohn und der Darlehenslaufzeit berechnet.
6) Der Föderale Steuerdienst, staatliche Korporationen und föderale Behörden sollten vor dem 1. Mai 2020 keine Insolvenzanträge stellen. Eine ähnliche Maßnahme wird der Zentralbank und den regionalen Behörden empfohlen.
Darüber hinaus wurde beschlossen, ein sechsmonatiges Insolvenzmoratorium für Unternehmen aus der Liste der betroffenen Branchen einzuführen. Ein Gesetz, das der Regierung die entsprechenden Befugnisse verleiht, ist bereits in Kraft getreten.
7) Vom 1. April bis zum Ende des Jahres 2020 sind alle kleinen und mittleren Unternehmen von den Kontrollen, die im Gesetzes über den Schutz der Rechte juristischer Personen und privater Unternehmer vorgesehen sind, befreit. Ausnahmen sind Kontrollen, die durch Notfälle oder Schäden an Leben und Gesundheit von Bürgern veranlasst sind.
Darüber hinaus wies die Regierung an, bis zum 1. Mai 2020 auf der föderalen Ebene keine Außensteuer- und planmäßigen Außenzollprüfungen durchzuführen.
8) Durch einen Regierungsbeschluss wurde die Möglichkeit vorgesehen, einen Zahlungsaufschub bei der Verpachtung von Objekten des föderalen Eigentums zu erreichen. Eine ähnliche Maßnahme wird für Regionen und Gemeinden empfohlen.
Es ist ein Gesetz in Kraft getreten, das die Verpächter von Objekten aller Eigentumsformen verpflichtet, in Regionen, in denen ein Regime erhöhter Bereitschaft oder einer Notfallsituation eingeführt wird, im Jahr 2020 einen Zahlungsaufschub zu gewähren.
Wenn der Pächter aufgrund des Regimes der hohen Bereitschaft oder einer Notfallsituation in einem Subjekt der Russischen Föderation nicht in der Lage war, das Objekt zu nutzen, hat er das Recht, eine Reduzierung der Zahlungen zu verlangen.
9) Das Finanzministerium Russlands hat in seinem Informationsbrief erläutert, dass restriktive Maßnahmen ausländischer Staaten, die wegen der Ausbreitung des Coronavirus ergriffen werden, Gründe für eine Befreiung von Geldbußen für Verletzung der Anforderungen an die Währungsrückführung darstellen können.
10) Bei Einfuhr und Verkauf von einer Reihe medizinischer Gütern, die zwischen dem 16. März und dem 30. September 2020 importiert oder kostenfrei an gemeinnützige Gesundheitsorganisationen übertragen werden, gelten der Null-Zolltarif sowie die Mehrwertsteuerbefreiung.
11) Es werden Beratungen für Importeure von lebensnotwendigen Gütern, Lebensmitteln und medizinischer Versorgung organisiert. Seit dem 23. März 2020 gibt es in allen föderalen und regionalen Zollämtern Hotlines.
12) Vom 1. Juli 2020 bis zum 1. Januar 2021 wurde das Inkrafttreten des Gesetzes verschoben, das die Vorinstallation russischer Software auf einzelnen Produkten vorschreibt, deren Liste von der Regierung festgelegt wird. Laut den Autoren des Gesetzes handelt es sich um Smartphones, Computer, Fernseher mit der Funktion des "Smart TV".
13) Wenn ein Vertrag mit dem Staat oder Gemeinde aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus nicht erfüllt werden kann, kann die Laufzeit oder der Preis (oder beides) im Laufe des Jahres 2020 geändert werden. Der Auftraggeber sollte eine schriftliche Begründung entsprechend der Entscheidung der föderalen Regierung, der Verwaltung des Föderationssubjekts bzw. der Gemeinde vorbereiten. Der Lieferant sollte gegebenenfalls neue Sicherheiten stellen.
Quelle: www.consultant.ru
Fotoquelle: www.government.ru