Liste von Waren für Parallelimport festgelegt

Recht Russland Wirtschaft

Dr. Tatiana Vukolova, Rödl & Partner, Russland  

Im Zusammenhang mit dem Verbot der Einfuhr einiger Waren nach Russland hat die russische Regierung am 29. März 2022 die Anordnung Nr. 506 verabschiedet, die den Parallelimport bestimmter Waren aus „unfreundlichen Staaten“ legalisiert. Dabei musste die Liste der Waren, deren Einfuhr nach Russland ohne Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt wird, durch das Industrie- und Handelsministerium festgelegt werden.

Am 6. Mai 2022 wurde die Ministeriumsanordnung Nr. 1532 vom 19.04.2022 veröffentlicht, die eine solche Liste enthält. Insbesondere umfasst sie über 50 Kategorien von Waren, die sowohl für Industrie als auch für Verbrauchszwecke notwendig sind. In manchen Kategorien (wie Kleidung und Schuhe) ist die Einfuhr aller Waren erlaubt, in anderen nur von Waren unter bestimmten Marken (wie Geräte von Apple, Samsung, Siemens, Huawei, Sony usw.).   

In der Fahrzeug-Kategorie wird der Parallelimport der Erzeugnisse von Herstellern wie Jeep, Bentley, Volvo, Skoda, Toyota, Land Rover, Tesla usw. gestattet. Unter Zubehör und Ersatzteilen sind im Dokument Motoren, Sensoren und Blöcke, Antriebsriemen und Hydraulik, Reifen (z.B. Michelin) aufgelistet. Die Liste umfasst auch Musikinstrumente und Zubehör, Spielkonsolen (z.B. Xbox, Nintendo), Flughafenausrüstung (Thyssenkrupp), Aufnahme- und Fernsehgeräte, Lokomotiven, Schiffe, Boote usw.  

Die Zollbehörde wird die Warencodes gemäß TN WED (Warennomenklatur der Außenhandelstätigkeit) und Marken mit der Ministeriumsanordnung abgleichen müssen. Der erlaubte Parallelimport bedeutet jedoch nicht, dass die Einfuhr gefälschter Produkte erlaubt ist. Das Industrie- und Handelsministerium betont, dass die Produkte im Land, in das sie importiert werden, legal in Verkehr gebracht worden sein müssen.

Somit werden ab 6. Mai 2022 die Parallellieferungen von durch das Ministerium aufgelisteten Waren neben den Lieferungen durch offizielle Händler erlaubt. Die Rechteinhaber dieser Waren verlieren daher ihr Monopolrecht auf Lieferung ihrer Produkte, weil es kaum möglich ist, für alle Kunden in allen Lieferungsketten das Verbot festzulegen und umzusetzen, die Waren an russische Geschäftspartner zwecks Einfuhr nach Russland zu verkaufen. In diesem Zusammenhang können die Rechteinhaber wahrscheinlich auf ihre Garantiepflichten beim Verkauf ihrer Produkte in Russland und auf die Unterstützung ihrer offiziellen Servicezentren verzichten, was zu negativen Folgen für russische Verbraucher führen wird.

Anordnung des Industrie- und Handelsministeriums Nr. 1532 vom 19.04.2022 mit Liste von Waren für Parallelimport

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