Leasing: OAG eröffnet Diskussion um die Qualifikation des Leasings mit Kaufoption

Recht Russland Wirtschaft

Zu den Verfahrensweisen des Obersten Arbitragegerichts gehört es, die Entwürfe von Gesetzeserläuterungen vorab zu veröffentlichen. Dadurch soll gesamte Fachöffentlichkeit in die Diskussion mit eingebunden werden.

Der am 1. November 2013 zur Diskussion gestellte Entwurf beschäftigt sich mit Fragen des 'Ankaufsleasings', also desjenigen Leasingtyps, bei dem dem Leasingnehmer nach Ablauf des Vertrages eine Kaufoption zusteht.  Nach geltendem Recht wird der Leasingvertrag in Russland dem Mietvertrag zugeordnet. Die Autoren der Erläuterung schlagen nunmehr vor, zumindest den - in deutscher Terminologie - Finanzierungsleasingvertrag den Kreditgeschäften zuzuordnen. Konsequenzen hat dies sowohl für die Frage der Rechte am Leasinggegenstand nach Begleichung der letzten Rate, als auch für die Berechnung der gegenseitigen Ansprüche im Fall einer vorzeitigen Vertragsauflösung.

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