Kurzynsky-Singer zur Problematik des Prozessbetrugs in Russland
Eugenia Kurzynsky-Singer berichtet in der RIW von den Voraussetzungen, einen Schadensersatzanspruch wegen eines Prozessbetrugs nach russischem Recht geltend zu machen.
Grundlage war ein Fall, in dem die Stadt Moskau, die zunächst ein Immobilie an die spätere Klägerin veräußert hatte, diese Immobilie aufgrund eines mit gefälschten Dokumenten geführten Prozesses zurückerlangt hat. In einem zweiten Prozess gelang es der Klägerin, diese Herausgabe für unwirksam erklären zu lassen. Sie verlangte daraufhin von der Stadt Moskau Ersatz des aufgrund des vorübergehenden Besitzverlustes eingetretenen Vermögenschadens.
Das angerufene Gerichte hat dieser Klage unter Anwendung der allgemeinen deliktischen Anspruchsgrundlage des Art. 1064 ZGB RF stattgegeben. Dies ist nach russischem Recht leichter möglich als nach BGB, weil die genannte Norm das Vermögen an sich schützt und keine Verletzung von Rechtsgütern verlangt. Auch in den Fragen der Kausalität und der Rechtswidrigkeit hat das Gericht keine Gründ entdecken können, die der Anwendung der genannten Norm entgegen stehen.
Eugenia Kurzynsky-Singer Schadensersatz aufgrund eines Prozessbetrugs nach russischem Recht, RIW 2019/8, Seiten 491 bis 495.