Kontrolle der Einhaltung der Sanitäranforderungen in Geschäftsräumen

Recht Russland

Anastasia Kondratenko, Rödl & Partner

Die Normen des russischen Arbeitsrechts erlegen dem Arbeitgeber die Verpflichtung zur Gewährleistung einer sicheren Arbeit auf. Aktuell gilt, angesichts der schwierigen epidemiologischen Lage, Arbeit dann als sicher, wenn verschärfte Sanitäranforderungen und -Vorschriften eingehalten werden. Die wesentlichen diesbezüglichen Belastungen sowie die Haftung hierfür liegen beim Arbeitgeber.

Eine der wichtigsten Kontrollbehörden im sanitär-epidemiologischen Bereich ist Rospotrebnadsor. Im Falle der Feststellung von Verstößen gegen die Rechtsvorschriften in diesem Bereich sowie im Falle eines drohenden Auftretens bzw. der Verbreitung von Infektionskrankheiten sind Beamte, die die sanitär-epidemiologische Aufsicht ausüben, berechtigt, juristischen und natürlichen Personen obligatorisch umzusetzende Auflagen zu erteilen (Art. 50 Abs. 2 des Gesetzes „Über das sanitär-epidemiologische Wohlergehen der Bevölkerung“).

Verstöße können im Zuge von außerplanmäßigen Kontrollen aufgedeckt werden, die in letzter Zeit erheblich intensiviert wurden. Staatsanwaltschaften, kommunale Behörden und Bürger reichen bei Rospotrebnadsor Beschwerden und Anzeigen im Zusammenhang mit von Unternehmen begangenen Verstößen ein. Im Mai 2020 wurden hauptsächlich Handelsunternehmen überprüft. Im Falle einer Beschwerde erfolgt die Überprüfung jedoch unabhängig von Tätigkeitsart und Branche des Handelnden.

Zu den im Zuge von Kontrollen häufig aufgedeckten Verstößen gehören folgende:

  • die Arbeitnehmer tragen in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers keine Masken und Handschuhe, achten an allgemein genutzten Orten nicht auf den erforderlichen Abstand;
  • die Reinigung der Räumlichkeiten erfolgt unter Verstoß gegen die Zeitpläne und die Desinfektionsvorschriften;
  • Desinfektionsjournale oder -Pläne sowie das Journal zur Herstellung der Desinfektionslösung fehlen oder wurden fehlerhaft erstellt;
  • es fehlen Geräte zur Luftdesinfektion oder es wurden Geräte installiert, die nicht in Anwesenheit von Menschen verwendet werden dürfen;
  • unzureichende Menge an Desinfektionsmitteln sowie individuellen Schutzmitteln und Antiseptika;
  • Journal zur Temperaturmessung wird fehlerhaft oder gar nicht geführt;
  • es fehlen Einkaufsdokumente oder Zertifikate.

Im Falle der Feststellung von Verstößen wird dem Unternehmen Zeit zur Behebung dieser Verstöße gegeben. Wenn die Verstöße nicht fristgerecht behoben werden, erfolgt eine ordnungsrechtliche Belangung auf Grundlage von Art. 6.3 des Ordnungswidrigkeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation (OWiG RF) für einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung des sanitär-epidemiologischen Wohlergehens der Bevölkerung. Art. 6.3, Abs. 2 OWiG RF sieht für juristische Personen ein Bußgeld in Höhe von 200.000 bis 500.000 RUB oder eine Einstellung der Tätigkeit für bis zu 90 Tage vor. Wenn der Verstoß gegen die Sanitärvorschriften zu Gesundheitsschäden oder zum Tode von Personen geführt hat, droht juristischen Personen ein Bußgeld von 500.000 bis 1.000.000 RUB oder eine Einstellung der Tätigkeit für bis zu 90 Tage.

Wenn der Verstoß gegen die sanitär-epidemiologischen Vorschriften zu einer massenhaften Erkrankung geführt hat oder hätte führen können, oder wenn es zum Tod eines Menschen kam, macht sich der Geschäftsführer gemäß Art. 236 StGB RF strafbar.

Außerdem ist durch Anlage Nr. 6 der Verordnung Nr. 12-UM des Moskauer Bürgermeisters vom 5. März 2020 eine Haftung des Arbeitgebers vorgesehen. Falls systematische Verstöße der Arbeitgeber gegen die Bestimmungen der Verordnung festgestellt werden, ist Rospotrebnadsor berechtigt, vorzuschlagen, dass Bürger die Organisationen, in denen Verstöße festgestellt wurden, nicht mehr betreten dürfen.

Um ordnungs- und strafrechtliche Haftung zu vermeiden, wird empfohlen, den detaillierten Anweisungen der Kontrollbehörden zu folgen, die Qualität der Desinfektionsmittel und Antiseptika sowie der individuellen Schutzmittel zu kontrollieren, und den entsprechenden Zertifikaten und Einkaufsdokumenten besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Außerdem müssen nicht nur interne Vorschriften für den Aufenthalt in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers ausgearbeitet werden, sondern muss den Mitarbeitern auch verdeutlicht werden, wie wichtig die Einhaltung dieser Vorschriften ist.

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