Kasachstan: Gründung eines internationalen Finanzzentrums unter englischer Jurisdiktion
Ziel des Gesetzes ist die Schaffung eines internationalen Finanzzentrums, mit dessen Hilfe ein Markt für Bank- und Finanzdienstleistungen sowie für islamische Finanzierungen aufgebaut werden soll. Der Aufbau des Zentrums wird mit weitreichenden Vergünstigungen befördert: Die Devisenbestimmungen Kasachstans finden auf die dort abgeschlossenen Geschäfte keine Anwendung (Art. 5), Körperschaftssteuer ist auf Gewinne aus Finanzdienstleistungen bis 2066 nicht zu entrichten und ausländische Beschäftigte des Zentrums sind für den gleichen Zeitraum von der Einkommenssteuer befreit (Art. 6). Das Zentrum wird von eigenständigen Verwaltungsorganen geleitet, die befugt sind, Normen auf der Grundlage des Rechts und von Präzedenzfällen von England und Wales zu erlassen (Art. 4). Diese Gerichtsbarkeit, soweit sie Streitigkeiten mit Mitarbeitern des Zentrums betrifft oder dort abgeschlossene Rechtsgeschäfte, wird eigenständigen Gerichten übertragen, die außerhalb des kasachischen Gerichtssystems stehen (Art. 13). Offizielle Sprache ist Englisch.
Quelle: Verfassungs-Gesetz Nr. 438-V vom 7.12.2015 'über das Internationale Finanzzentrum 'Astana'