Kasachstan: Einrichtung eines Obersten Justizrates
Kaukasus & Zentralasien
Recht
Mit Gesetz Nr. 436-V vom 4.12.2015 wurde in Kasachstan ein Oberster Justizrat eingerichtet. Dessen Aufgabe soll u.a. in der Auswahl und Beförderung von Richtern sowie der Ausübung des Disziplinarrechts liegen. Er besteht aus Mitgliedern, die teils kraft Amtes dem Justizrat angehören, teils vom Präsidenten ernannt werden. Die Festlegung der Zahl der Mitglieder bleibt dem Präsidenten vorbehalten.
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