Haftung für Missbräuche einer marktbeherrschenden Stellung

Recht Russland

Der russische föderale Antimonopoldienst hat seine Erläuterungen zu Fragen der Haftung für Missbräuche der marktbeherrschenden Stellung von Unternehmen veröffentlicht, die als kollektiv marktbeherrschend anerkannt sind.

Gemäß den Erläuterungen gilt insbesondere:

die Haftung eines bestimmten Unternehmens, das eine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat, sowie seiner Geschäftsführung ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich, die kumulativ vorliegen müssen:

  • die beherrschende Stellung des Unternehmens,
  • die Begehung einer Handlung oder Unterlassung, die zu negativen Folgen in Form einer Beschränkung des Wettbewerbs führt oder führen kann, sowie
  • der objektive Zusammenhang zwischen dieser beherrschenden Stellung, Handlung oder Unterlassung und den Folgen.

Die Ermittlung der beherrschenden Stellung jeder wirtschaftlichen Einheit aus mehreren wirtschaftlichen Einheiten mit Ausnahme einer Finanzorganisation (kollektive beherrschende Stellung) soll auf der Grundlage einer Analyse des quantitativen Kriteriums (Informationen über die Größe der Anteile von wirtschaftlichen Einheiten) und der qualitativen Merkmale des Warenmarktes (einschließlich der Nichtveränderung der relativen Größe von Anteilen von wirtschaftlichen Einheiten innerhalb eines langen Zeitraums) erfolgen;

Das Unternehmen hat das Recht, beliebige Nachweise zu erbringen, dass es die allgemeinen Bedingungen für den Warenumlauf auf dem relevanten Produktmarkt nicht einseitig beeinflussen kann (die Beweislast, dass die Stellung des Unternehmens auf dem Produktmarkt nicht als marktbeherrschend angesehen werden kann, liegt bei dem Unternehmen).

Die Anweisung, die im Rahmen des Verfahrens über die Feststellung eines Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung ausgestellt wurde, muss durchsetzbar sein, d.h. dass die vorgeschriebenen Maßnahmen dieses bestimmten Unternehmens zur Aufhebung der Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt oder zur Beendigung einer Verletzung der Interessen einer unbestimmten Anzahl von Personen führen.

Die Erläuterungen Nr. 15 sind mit Protokoll des Präsidiums des russischen Antimonopoldienstes (FAS RF) vom 24.10.2018 Nr. 11 bestätigt worden.

Quelle: http://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_311500/

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