Gesetzentwurf zum Ausschluss des Erwerbs landwirtschaftlich nutzbarer Böden durch Ausländer in der Ukraine
Osteuropa
Recht
Gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Entwurfes (Nr. 4455) ist der Erwerb landwirtschaftlich nutzbarer Böden durch ausländische natürliche und juristische Personen ausgeschlossen. Diese Verbot wird auf inländische juristische Persoenen, an deren Satzungskapital ausländische Investoren beteiligt sind, erstreckt (Art. 22 Abs. 5 Bodenkodex Entwurf).
Website der Verchovna Rada: http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/zweb2/webproc4_1?pf3511=58767