Gesetz zur Bekämpfung von Offshore-Strukturen

Recht Russland

Am 24.11.2014 hat Präsident Putin das Gesetz zur Änderung des Steuergesetzbuches betreffend die Besteuerung von ausländischen Unternehmen unterzeichnet. Das Gesetz sieht die Einführung einer Zurechnungsbesteuerung, Meldepflichten für Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften, die Erweiterung der Gewinnsteuerpflicht auf Gesellschaften ohne Sitz, aber mit tatsächlicher Geschäftsleitung in Russland vor.

Der Gesetz soll die Rückkehr des ins Ausland überführten Kapitals ermöglichen sowie Offshore-Niederlassungen  zur Vermeidung von russischen Steuern unprofitabel machen.

Gemäß dem Gesetz wurden in das Steuergesetzbuch neue Begriffe eingeführt: kontrollierte ausländische Unternehmen sowie kontrollierende Personen.

Das kontrollierte ausländische Unternehmen definiert das Gesetz als ausländisches Unternehmen mit Sitz im Ausland (nicht Steuerinländer), dessen kontrollierende Personen russische natürliche oder juristische Personen sind (Steuerinländer).

Die kontrollierende Person eines ausländischen Unternehmen definiert das Gesetz als natürliche oder juristische Person, deren Beteiligungsquote am Unternehmen über 25 % (bis zum 1.1.2016 über 50 %) bzw. 10 % beträgt, falls die Quote der direkten oder indirekten Beteiligung aller Steuerinländer an diesem Unternehmen (einschließlich Eheleute und minderjähriger Kinder) über 50 % beträgt.

Gemäß dem Gesetz liegt der Sitz der faktischen Geschäftsleitung in Russland, wenn die meisten Vorstandssitzungen in Russland stattfinden oder die Geschäfte von Russland aus geführt werden.

Für russische Steuerinländer wurde die Anmeldepflicht betreffend ihre Beteiligung an ausländischen Unternehmen sowie betreffend den durch diese Unternehmen erzielten Gewinn eingeführt.

Der Gewinn wird berücksichtigt, nur wenn er 10 Mio RUB bzw. umgerechnet ca. 150.000 Euro (im Jahr 2015 - 50 Mio RUB, im Jahr 2016 - 30 Mil RUB) übersteigt. Bei der Besteuerung werden die im Ausland erfolgten Steuerzahlungen berücksichtigt.

Durch das Gesetz wurde die steuerrechtliche Verantwortung für die Verletzung der o.g. Regelungen eingeführt.

Das Gesetz trat am 1.1.2015 in Kraft. Die Anmeldungen sollen bis zum 1.4.2015 erfolgen.

Bis Ende März 2015 ist das Anmeldungsverfahren nicht ausgearbeitet worden, so dass sich die Unternehmer nicht rechtzeitig anmelden konnten. Am 20.03.2015 hat Präsident Putin erklärt, dass die Anmeldefrist verlängert werden sollte. Er begründete dies aber anders. Die Frist solle mit der Frist des Inkrafttretens des Gesetze über Kapitalamnestie zusammenfallen. Nach Angaben des Finanzministers Anton Siluanov wird die Anmeldefrist vom 1. April voraussichtlich auf den 1.Oktober 2015 verschoben. Erlass eines Gesetzes über Kapitalamnestie wird am Ende der Frühjahrsitzung des russischen Parlaments erwartet.

Fotoquelle: www.segodnya.ua

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