Gesetz über Sonderinvestitionsverträge

Recht Russland

Im September 2017 hat das russische Finanzministerium den Entwurf des Föderalen Gesetzes „über Sonderinvestitionsverträge „ ausgearbeitet. Der Entwurf wurde zum Zwecke der Einschätzung seiner regulierenden Wirkung veröffentlicht.

Der Sonderinvestitionsvertrag wurde bereits in Föderalem Gesetz Nr. 488-FZ vom 31.12.2014 „über die Industriepolitik in der Russischen Föderation“ als eine der mehreren Sondermaßnahmen der Förderung der Industrietätigkeit vorgesehen.

Nach Art. 16 des Gesetzes Nr. 488 wird der Sonderinvestitionsvertrag für eine Dauer von bis zu 10 Jahren zwischen der Russischen Föderation bzw. einem Föderationssubjekt und Investoren geschlossen, die Verpflichtungen zur Gründung, Entwicklung oder Modernisierung von Produktionen auf dem russischen Territorium sowie andere sozial-wirtschaftliche Verpflichtungen übernehmen. Die Russische Föderation bzw. der Föderationssubjekt verpflichten sich, diese Tätigkeit mit in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zu unterstützen und zu fördern.

Das neue Gesetz soll den Sonderinvestitionsvertrag näher regeln, wobei es Erfahrungen dessen Anwendung im Rahmen des Gesetzes über die Industriepolitik berücksichtigen soll.

Unter anderem soll der Mechanismus des Vertragsabschlusses verbessert werden, insbesondere durch folgendes:

  1. die Erweiterung der Liste von Branchen, in denen die Sonderinvestitionsverträge abgeschlossen werden dürfen. Die Sonderinvestitionsverträge sollen geschlossen werden zur Gründung, Modernisierung und/oder Aufnahme der Produktion von Waren, Erbringung von Dienstleistungen und/oder Gründung, Modernisierung und/oder Umbau der Infrastrukturobjekten und/oder Schaffung von Objekten des intellektuellen Eigentums auf dem Territorium der Russischen Föderation in folgenden Bereichen der Wirtschaftstätigkeiten: Herstellung von Dual-Use-Güter und/oder Entwicklung von Technologien zu deren Herstellung, Projekte in der Land- und Fortwirtschaft, Fischzucht, Gewinnung von Bodenschätzen, Bearbeitungsindustrie, Versorgung mit elektrischer Energie, Gas und Dampf, Luftklimatisierung, Wasserversorgung, Wasserabfluss, Müllsammeln und –entsorgung, Beseitigung von Verschmutzungen, Bauwirtschaft, Beförderung und Aufbewahrung, Tätigkeiten im Informations- und Kommunikationsbereich.
  2. die Erhöhung der vertraglichen Gültigkeitsfrist. Die Gültigkeitsfrist soll nach der Rückflussdauer der Investitionen bestimmt werden, verlängert um die Frist der Erreichung eines bestimmten Ertragswertes. Die Rückflussdauer der Investitionen soll nicht unter 7 Jahren sein. (Nach dem Gesetz FZ-488über die Industriepolitik wurden die Sonderinvestitionsverträge insgesamt für die Dauer von bis zu 10 Jahren geschlossen).
  3. die Konkretisierung der Anforderungen an Projekte und Investoren. Eigene Investitionen sollen nicht einen Betrag von 1 Mrd. RUB bzw. umgerechnet ca. 15 Mio. EUR unterschreiten (im alten Gesetz 750 Mio. RUB), wobei der Betrag durch Investitionen in mehrere Projekte erreicht werden kann. Investoren sollen erfolgreiche Erfahrungen bei der Realisierung von Projekten nachweisen sowie keine überfälligen Verbindlichkeiten vor der Russischen Föderation bzw. Subjekten der Russischen Föderation haben. Es soll kein Insolvenzverfahren bzgl. des Investors eröffnet sein, das Unternehmen soll auch nicht in der Umwandlung bzw. Liquidation befinden. Die durch die russische Regierung bevollmächtigten Personen sollen die Finanzlage des Investors begutachten.  Es werden auch Anforderungen an Informationen bzgl. des Investitionsprojekts konkretisiert.
  4. die Festlegung der Prinzipien der Investitionstätigkeit im Rahmen des Sonderinvestitionsvertrages.
  5. die Festlegung der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit der Parteien des Sonderinvestitionsvertrages für die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen, z.B. Schadensersatz.
  6. die Konkretisierung der Bestimmungen über den Investorenschutz vor den beschränkenden Gesetzesänderungen während der Gültigkeit des geschlossenen Sonderinvestitionsvertrages.

Bzgl. der Erfüllung, Kontrolle über die Erfüllung, Änderung und Kündigung von Sonderinvestitionsverträgen, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes geschlossen wurden, sollen weiterhin die Bestimmungen des Art. 6 und 16 Gesetzes über die Industriepolitik gelten.

Entwurf des Gesetzes über Sonderinvestitionsverträge (auf Russisch).

Fotoquelle: www.tpp.inform.ru

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