Gesetz über Kapital-Amnestie beschlossen

Recht Russland

Am 22.05.2015 hat die russische Staatsduma das Gesetz "über die freiwillige Anmeldung von Aktiva und Kontos (Einlagen) durch natürliche Personen" (nachfolgend: Gesetz über Kapital-Amnestie) in der letzten, dritten Lesung beschlossen.

Das Gesetz ermöglicht allen Freiwilligen die Legalisierung ihres im Ausland befindlichen Vermögens durch die Abgabe einer speziellen Steuererklärung. In der Steuererklärung können Informationen über Vermögen (Immobilien, Fahrzeuge, Wertpapiere, Aktien), über ausländische kontrollierte Unternehmen sowie über ausländische Kontos der erklärenden Personen angegeben werden. Das Vermögen kann sowohl auf die erklärende Person als auch auf Dritte (Strohmann) registriert sein.

Nach der Anmeldung wird das Vermögen nicht besteuert. Den Anmeldern verspricht das Gesetz außerdem das Steuergeheimnis sowie die Befreiung von der straf-, steuer- und zollrechtlichen Haftung. Die Liste der relevanten strafrechtlichen Tatbestände wurde nach langer Diskussionen auf folgende reduziert:

  • § 193 - Umgehung der Verpflichtung, ausländische und russische Zahlungsmittel aus dem Ausland zurückzuführen;

  • § 194 - Umgehung der Verpflichtung, Zölle zu zahlen;

  • § 198 und 199 - Steuerhinterziehung;

  • § 199.1 - Pflichtverletzung durch Steueragenten;

  • § 199.2 - Verbergen von Geld und Vermögen, mit denen Steuer gezahlt werden sollen.

Die Steuererklärungen können vom 1.7.2015 bis zum 31.12.2015 abgegeben werden. Die Amnestie umfasst Gesetzesverletzungen, die bis zum 1.1.2015 begangen wurden. Die Befreiung erstreckt sich nicht nur auf Eigentümer, sondern auch auf das Management bzw. die Geschäftsführung der betroffenen Unternehmen.

Das Gesetz sieht allerdings keine automatische Befreiung für Personen vor, gegen die ein Strafverfahren bereits vor der Abgabe der Steuererklärung eingeleitet wurde. In die Strafprozessordnung wird jedoch eine Norm eingeführt, wonach der Ermittler berechtigt sein wird, mit Zustimmung des Ermittlungsdezernatschefs das Verfahren einzustellen. Sollte der Chef der Ermittlung nicht zustimmen, wird die Akte dem Generalstaatsanwalt und dem russischen Wirtschafts-Ombudsmann zur Überprüfung übersandt.

Wie der Vorsitzende des Haushaltsausschusses der Staatsduma Andrej Makarov sagt, soll das Gesetz "die Offshore-Seite des Landes umblättern".

Fotoquelle: www.piterburger.ru

Zurück