Gerichtssitzungen Online

Recht Russland

Alexey Fedoryaka, Marina Yankovskaya, Rödl und Partner

In Russland werden die durch die Coronavirus-Verbreitung verursachten Einschränkungen in Bezug auf die Arbeit der öffentlichen Anstalten und staatlichen Behörden stufenweise aufgehoben. Die Gerichte sind keine Ausnahme: diese verhandeln die Sachen in Präsenzform seit Mai 2020, dabei bleibt die Möglichkeit der Ferngerichtssitzung behalten.

Derzeit bestehen in Russland zwei Varianten der Durchführung von Ferngerichtssitzungen: Sitzungen per Videokonferenz und Sitzungen per Webkonferenz.

Die erste Variante ist durch Artikel 155.1 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation und Artikel 153.1 der Arbitrageprozessordnung der Russischen Föderation geregelt. Diese Option wird meist verwendet, wenn die Gerichtssitzung in einer Stadt stattfindet, der Beteiligte jedoch das Gericht an seinem Wohnort besuchen möchte. Somit stellt die Durchführung der Gerichtssitzung per Videokonferenz teilweise eine Fernform der Gerichtssitzung dar. Bedingung für eine solche Teilnahme sind die Einreichung eines entsprechenden Antrags und die technische Möglichkeit der Gerichte, eine Videokonferenz durchzuführen. Falls dem Antrag stattgegeben wird, beauftragt das Gericht, das die Sache verhandelt, das Gericht, unter dessen Mitwirkung der Antragsteller plant, an der Sitzung teilzunehmen, mit der Organisierung der Videokonferenz. Der Antragsteller erscheint am Tag der Gerichtssitzung nicht beim Gericht, das die Sache verhandelt, sondern beim gewählten Gericht in einer anderen Stadt, das die technische Möglichkeit der Teilnahme an der Verhandlung sicherstellt. Dieses Gericht prüft die Befugnisse der Person, anschließend kann die Fernteilnahme an der Gerichtssitzung im Saal mittels Computer erfolgen.

Die Möglichkeit der Videokonferenz in der Gerichtsverhandlung ist in der russischen Gesetzgebung schon seit 2010 für Arbitragegerichte und seit 2013 für Gerichte der allgemeinen Gerichtsbarkeit festgestellt. Die Gerichte verwenden die Videokonferenz in letzter Zeit jedoch nicht gern. So wurden im ersten Halbjahr 11.716 Sachen (weniger als 2 Prozent der insgesamt verhandelten Sachen) bei Arbitragegerichten unter Verwendung einer Videokonferenz verhandelt[1].

Im Zuge der Coronavirus-Pandemie haben die russischen Gerichte angefangen, ein neues Verfahren der Teilnahme an Gerichtssitzungen zu verwenden — die Online-Sitzung (oder Webkonferenz), die eine vollständige Fernform der Gerichtsverhandlung ohne Anwesenheit beim Gericht darstellt. Zum ersten Mal wurde den Gerichten durch das Präsidium des Obersten Gerichtes im April 2020 empfohlen, Online-Sitzungen durchzuführen[2]. Die Online-Sitzungen sind jedoch gesetzlich noch nicht geregelt. Dabei sind ausführliche Anleitungen über die Vorschriften der Einreichung eines Antrags über die Durchführung einer Online-Sitzung und das Verfahren der Sitzung selbst auf der Web-Seite „Moj arbitr“ (sowie auf den offiziellen Web-Seiten bestimmter Gerichte) platziert[3]. Obwohl der Erlass des Präsidiums vom April nur bis zum 12. Mai 2020 gültig war, und der entsprechende Entwurf des Justizministeriums noch kein Gesetz ist[4], führen die meisten Gerichte Russlands tatsächlich Online-Sitzungen durch. Derzeit berichten über eine solche Möglichkeit 99 russische Arbitragegerichte[5].

An der Online-Gerichtssitzung können ausschließlich Nutzer mit bestätigten Accounts beim Einheitlichen System zur Identifikation und Autoidentifikation (ESIA) teilnehmen[6]. Zur Teilnahme an der Gerichtssitzung hat die Person, die an der Sache teilnimmt (oder ihre Vertreter), einen Antrag auf Teilnahme an der Online-Sitzung per „Moj arbitr“ zu senden. Nach der Abstimmung des Antrags auf Teilnahme an der Online-Sitzung durch den Richter bekommt der Antragsteller eine E-Mail mit der Benachrichtigung. Dann wird die Eintragung über die Durchführung der Online-Sitzung in die Akte der Sache in der Karteidatenbank hinzugefügt. Die Gerichtssitzung beginnt zur vereinbarten Zeit im Reiter „Online-Sitzungen“. Falls der Teilnehmer der Gerichtsverhandlung eine juristische Person ist und mehrere Vertreter im ihren Namen teilnehmen möchten, ist der aufgeführten Antrag durch jeden Vertreter persönlich einzureichen.

Unter den Vorteilen der Nutzung der Webkonferenz zur Durchführung der Gerichtssitzung kann Folgendes genannt werden:

  • Vereinfachtes Verfahren (im Vergleich zu Videokonferenz), da nur ein Gericht beteiligt ist.
  • Gerichtssitzung vollständig Online, jeder Teilnehmer kann sich von jedem Ort der Welt zuschalten.
  • Auf eine solche Weise können die Gerichte die Rechtspflege auch im Falle der möglichen Einschränkungen (wie im März-Mai 2020 im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie) reibungslos ausüben.
  • Die Entsprechung des Antrags auf Teilnahme an der Gerichtssitzung per Videokonferenz oder Online-Sitzung ist ein Recht des Gerichts, keine Pflicht. Jedoch sind die Chancen der Entsprechung des Antrags auf Durchführung der Online-Sitzung höher im Unterschied zu Videokonferenz, da
  1. zur Verwendung der Videokonferenz beim Gericht begründete Argumente vorzulegen sind, die bestätigen, dass es für die Person unmöglich ist, an der Gerichtssitzung beim Gericht, das die Sache verhandelt, teilzunehmen. Für eine Webkonferenz sind keine Erläuterungen erforderlich.
  2. die Grundlage der Verweigerung „fehlende technische Möglichkeit“ entfällt. Aus diesem Grunde werden Videokonferenzen oft verweigert.

Nachteile der Verwendung von Webkonferenzen:

  • Wichtige Rolle des technischen Faktors. Falls der Teilnehmer einen Antrag auf Teilnahme an der Online-Sitzung eingereicht hat, jedoch aus technischen Gründen daran nicht teilnehmen konnte, kann das Gericht die Verhandlung der Sache gemäß Teil 5, Artikel 158 der Arbitrageprozessordnung der Russischen Föderation verschieben, was die Verhandlung verzögert.
  • Es ist keine Liste der Grundlagen für die Verweigerung der Durchführung der Online-Sitzung vorgesehen.  In diesem Zusammenhang sind die Handlungen des Gerichts schwer vorauszusehen: so verweigern die Gerichte manchmal die Entsprechung der Anträge im Zusammenhang mit der späten Einreichung des Antrags, obwohl gesetzlich keine Frist der Einreichung vorgesehen ist. Die Durchführung der Online-Sitzung wird auch oft verweigert, wenn der Antrag nicht mit einer verstärkten qualifizierten elektronischen Unterschrift unterzeichnet ist, obwohl keine solche Forderung im Gesetz aufgeführt ist.
  • Nicht alle Gerichte unterstützen die Variante der Online-Sitzungen. Obwohl so gut wie 100 Gerichte die Möglichkeit der Webkonferenzen gewähren, ist dies zum Beispiel beim wichtigsten Arbitragegericht der Stadt Moskau, bei dem ca. 16 Prozent aller pro Jahr registrierten Sachen verhandelt werden, bislang nicht möglich.
  • Unbestimmter rechtlicher Status der Online-Sitzungen. Die fehlende rechtliche Regelung führt zu einigen rechtlichen Risiken (das Gericht kann das Richtergeheimnis nicht sicherstellen, Risiko der Fälschung der Dokumente, die die Befugnisse bestätigen, usw.).
  • Erforderliche Einreichung aller Dokumente im Voraus. Unter den Bedingungen einer Webkonferenz ist es nicht möglich, im Zuge der Gerichtssitzung zusätzliche Beweise aufzunehmen bzw. einen dringend erstellten Antrag an die andere Partei zu übermitteln.

Somit werden Online-Sitzungen, obwohl nicht rechtlich geregelt, durchgeführt und in Russland zunehmend populär. Es steht außer Frage, dass die Digitalisierung der Gerichte sich in Zukunft weiter entwickeln wird. Unsere Gesellschaft verfügt über umfassende Erfahrungen der Teilnahme an Online-Sitzungen und bietet Ihnen gern unsere Leistungen zur Vertretung in Gerichtsstreitigkeiten in der Russischen Föderation.

[1]Operativer Bericht über die Arbeit aller Arbitragegerichte der Russischen Föderation (http://www.cdep.ru/index.php?id=79&item=5459)

[2]Erlass des Präsidiums des Obersten Gerichts der Russischen Föderation, des Präsidiums des Richterrates der Russischen Föderation Nr. 821 „Über die Einstellung der Präsenzform der Personen beim Gericht“ vom 8. April 2020

[3] https://my.arbitr.ru/#help/4/55

[4]Entwurf des Föderalen Gesetzes „Über die Einbringung von Änderungen in die Arbitrageprozessordnung der Russischen Föderation, die Zivilprozessordnung der Russischen Föderation, die Verwaltungsverfahrensordnung der Russischen Föderation und sonstige Rechtsakte der Russischen Föderation) (https://regulation.gov.ru/projects#npa=109498)

[5] https://my.arbitr.ru/#help/4/56

[6] ESIA (Einheitliches System zur Identifikation und Autoidentifikation) gewährt dem Nutzer einen einheitlichen Account, um elektronische Leistungen zu erhalten und Services zu nutzen. Die Registrierung am ESIA erfolgt auf der Webseite für staatliche Leistungen: http://esia.gosuslugi.ru.

Fotoquelle: www.zko.sud.kz

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