Gerichtsreform in vollem Gang
Die Duma hat in der zweiten Lesung drei weitere Gesetze zur Gerichtsreform - Abschaffung des Obersten Arbitragegerichts - beschlossen. Die Gesetze konkretisieren die Reform und ändern somit 28 geltende Gesetze im Zusammenhang mit der Schaffung des neuen einheitlichen Obersten Gerichts.
Bemerkenswert ist, dass die Abgeordneten in der Lesung keine Vorschläge und Bewertungen von Seiten der Richter der beiden Obersten Gerichte in Betracht gezogen haben. Die Richter äußerten sich insbesondere zu der Frage der Unterordnung der Verwaltung der regionalen Gerichte unter das Oberste Gericht, was nach ihrer Meinung ein Druckmittel auf die Gerichte werden könnte, etwa im HInblick auf die Verwaltung der MIttel. Ebenso wenig wurde der Vorschlag berücksichtigt, die Nutzung der bereits durch das Oberste Arbitragegericht erfolgreich verwendeten Informationstechnologien im Gesetz zu regeln.
Zur Vollendung der Reform soll demnächst ein weiteres Gesetzespaket in die Duma eingebracht werden. Die Vorsitzende der Rechtsabteilung des Präsidialamtes, Larissa Brycheva, teilte in diesem Zusammenhang ferner mit, dass in der nächsten Zeit die Ausarbeitung einer einheitlichen Zivilprozessordnung erforderlich sein werde, die die Grundlage für alle zivil- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren einschließlich der Verfahren in Wirtschaftsstreitigkeiten werden soll. Zurzeit gelten in Russland zwei Zivilprozessordnungen: das Gesetzbuch für Arbitrageverfahren und die Zivilprozessordnung für alle anderen Zivilverfahren.
Es ist noch nicht klar, welche Prozessordnung als Grundlage für das neue einheitliche Gesetzbuch genommen wird. Nach Meinung von Rechtsexperten sollte das progressivere Gesetzbuch für Arbitragegerichtsverfahren als Ausgangstext genommen werden.