Führung der Gesellschafterliste einer GmbH durch den Notar

Recht Russland

Mit Gesetz Nr. 360-FZ vom 3.7.2016 wurden der Art.103.11  in die Grundlagen der Gesetzgebung der RF über das Notariat eingeführt.  Damit ist es nunmehr möglich, einen Notar zu beauftragen, die Gesellschafterliste betreffende Eintragungen im einheitlichen Informationssystem der Notariate vornehmen zu lassen.

Fotoquelle: www.begemot.dp.ua

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