FinMin bestätigt Vorrang der Entscheidungen der Obersten Gerichte

Recht Russland Wirtschaft

Zur Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung wird in einem Schreiben des Finanzministeriums vom 17. November 2013, das am 26. November 2013 gemeinsam mit dem Föderalen Steuerdienst verschickt wurde, noch einmal betont, dass die Erläuterungen und Empfehlungen des Föderalen Steuerdienstes sowie die Schreiben des Finanzministeriums nachrangig sind im Fall einer Divergenz mit Entscheidungen, Beschlüssen oder auch Schreiben der Obersten Gerichte.

Anmerkung: Das Schreiben ist nicht nur deshalb von Interesse, weil es einer solchen Feststellung überhaupt noch bedarf, sondern weil sich die Anerkennung des Vorrangs auf Erläuterungsschreiben der Obersten Gerichte erstreckt. Damit wird deren Normativcharakter anerkannt, obwohl es sich nicht um Gerichtsentscheidungen handelt, die in dem dafür vorgesehenen Verfahren getroffen wurden. Bemerkenswert ist darüber hinaus, dass sich der Vorrang auf Entscheidungen lediglich der Obersten Gerichte erstreckt. Für rechtskräftige Urteile der Instanzgerichte gilt dies dem Wortlaut nach nicht. Weiter wird der Vorrang auch erst mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung anerkannt. Aus einem schwebenden Verfahren vor den Gerichten folgen daraus keine Auswirkungen für die Behandlung des Problems in gleichgelagerten Fällen, die nicjht rechtshängig sind.     

Quelle: Schreiben vom 26.11.2013 G-D-4-3/21097

Fotoquelle: www.minfin.ru

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