Festlegung des für den Lebensunterhalt notwendigen Betrages
Recht
Russland
Wirtschaft
Mit Beschluss Nr. 905 vom 6.09.2014 hat die Regierung der Russischen Föderation den für den Lebensunterhalt notwendigen Betrag im zweiten Quartal 2014 von RUB 7.688,- auf RUB 8.192,- erhöht. Entsprechend wurde dieser Betrag für Arbeitsfähige erhöht auf RUB 8.834,-, für Pensionäre auf RUB 6.717,- und für Kinder auf RUB 7.920,-.
Auf der Grundlage dieser Beträge werden u.a. Sozialleistungen, Stipendien und der Mindestarbeitslohn berechnet.
Fotoquelle: www.uralinform.ru
