Festlegung des für den Lebensunterhalt notwendigen Betrages

Recht Russland Wirtschaft

Mit Beschluss Nr.  902 vom 28.08.2015 hat die Regierung der Russischen Föderation den für den Lebensunterhalt notwendigen Betrag im zweiten Quartal 2015 auf RUB 10.017,- erhöht. Entsprechend wurde dieser Betrag für Arbeitsfähige erhöht von RUB 10.404,- auf RUB 10.792,-, für Pensionäre  von RUB 7.916,- auf RUB 8.210,- und für Kinder von RUB 9.489,- auf RUB 9.806,-.  

Auf der Grundlage dieser Beträge werden u.a. Sozialleistungen, Stipendien und der Mindestarbeitslohn berechnet.

Fotoquelle: www.uralinform.ru

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