Fachtagung zur Fragen der Privatautonomie in den Staaten des Kaukasus in Tiflis

Kaukasus & Zentralasien Recht

Am ersten und zweiten November 2018 fand an der juristischen Fakultät der Staatlichen Ivane-Javakhishvili-Universität Tbilisi/Georgien mit Unterstützung der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) eine Fachtagung zur Bedeutung der Privatautonomie als grundlegendes Prinzip des Zivilrechts statt. Daran beteiligt waren neben den Gastgebern nicht nur verdiente Wissenschaftler aus Deutschland, darunter Prof. Rolf Knieper (Bremen) und Prof. Jürgen Basedow (Hamburg), sondern auch Vertreter der Zivilrechtswissenschaften aus Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan und der Ukraine.

Die Wissenschaftler aus Deutschland erörterten die Verankerung des Grundsatzes der Privatautonomie im europäischen Recht (Jürgen Basedow) und die Bedrohungen der Privatautonomie durch technische Entwicklungen (Rolf Knieper). Weitere Themen waren die rechtliche Erfassung der Blockchain–Technologie (Max Gutbrod), ein Vergleich mit der Rechtsentwicklung auf dem Balkan (Thomas Meyer) und die Beschränkung der Privatautonomie durch die AGB-Kontrolle des Bundesgerichtshofes im unternehmerischen Verkehr (Joachim Schramm). Hinzu kam ein Blick auf die Entwicklung in Estland vor dem Ziel der Schaffung eines ‚digitalen States’ (Thomas Hoffmann).

Bessarion Zoidze konzentrierte sich auf das Verhältnis zwischen den Grundrechten und dem Privatrecht und Sergiu Baesu trug einen Vergleich mit dem moldawischen Zivilgesetzbuch bei. Sergeij Skryabin kritisierte in seinem Beitrag zu weitreichenden Beschränkungen der Privatautonomie in Kasachstan, während Roman Maydanyk die Umsetzung des Prinzips der Privatautonomie im PR der Ukraine untersuchte. Bemerkenswerterweise kamen auf der Konferenz zudem Vertreter Armeniens und Aserbaidschans zu Wort. Während der armenische Vertreter der Frage nach der notwendigen Trennung zwischen materiellem Recht und Klagebefugnis nachging konzentrierte sich der aserbaidschanische Vertreter auf eine allgemeine Darstellung der Umsetzung des Prinzips der Privatautonomie im Zivilgesetzbuch.

Themen des folgenden Tages waren der Zusammenhang zwischen Privatautonomie und Schiedsvereinbarungen (Giorgi Tsversvadze), Privatautonomie im Gesellschaftsrecht (Farkhad Karagussov) und die Frage, ob im georgischen Recht die Notwendigkeit der Anerkennung des dinglichen Vertrages bestünde (Giorgi Rusiashvili). Die Konferenz endete mit zusammenfassenden Bemerkungen einer der Urheberinnen der Veranstaltung, Eugenija Kurzynsky-Singer, und des Doyens der deutsch-georgischen juristischen Beziehungen, Rolf Knieper.

Insgesamt eine gelungene Veranstaltung, die erkennen ließ, wie weit die Rechtsdogmatik insbesondere in Georgien bereits gediehen ist.

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