Exporterleichterungen für Waren unter Kontrollvorbehalt
Recht
Russland
Wirtschaft
Aufgrund einer Änderung des Gesetzes über die Exportkontrolle wird der Export von genehmigungspflichtigen Waren erleichtert. Die Erleichterung gilt für alle russischen Unternehmen, die zuvor in eine von dem für die Exportkontrolle zuständigen staatlichen Organ geführte Liste aufgenommen wurden. Sie besteht in dem Verzicht auf ein Exportlizenzerfordernis und bezieht sich auf alle Staaten, die die anerkannten Prinzipien des Völkerrechts über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen beachten.
Quelle: Gesetz Nr. 372 v 21.12.2013