Eurasische Union: Erster Teil eines Entwurf für einen Vertrag vorgelegt

Politik Russland

Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung hat am 21.Februar einen Entwurf der Teile 2 bis 4 eines Vertrages für eine Eurasische Wirtschaftsunion veröffentlicht. Der Text umfasst die Teile 'Zollunion', 'Einheitlicher Wirtschaftsraum' sowie 'Zusammenarbeit und Unterstützung auf anderen Gebieten'. Er wird ergänzt durch die Entwürfe zu 30 ergänzenden Protokollen. Es fehlen die Allgemeinen Bestimmungen, die auch die organisatorischen Grundlagen umfassen, und die Übergangsvorschriften.

Kern des Vertragsentwurfes ist das Ziel der Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes und einer einheitlichen Außenhandelspolitik. Zuständig für die Außenhandelspolitik soll eine spezielle Kommission für Fragen der Zolltarifregulierung' sein. Meistbegünstigungsklauseln gegenüber Drittstaaten, die von den Mitgliedstaaten abgeschlossen wurden, sollen dem Entwurfstext zufolge fort gelten, wenn sie vor dem 01.01.2013 abgeschlossen wurden.

In dem Kapitel zum 'einheitlichen Wirtschaftsraum' wird die Ziele einer Annäherung der Währungspolitik, des Freien Verkehrs von Dienstleistungen und Investitionen sowie einer Vereinheitlichung der Regeln des Finanzmarktes formuliert. Ein freier Verkehr der Arbeitskräfte wird hingegen dem Text nach nicht angestrebt. Maßgeblich soll vielmehr die Freiheit der Arbeitgeber sein, Arbeitskräfte aus anderen Mitgliedstaaten anzuwerben.

Weitere Aspekte des einheitlichen Wirtschaftsraums betreffen Bestimmungen zum Schutz des Wettbewerbs, die Energiepolitik, den Transport, das Vergabewesen, das intellektuelle Eigentum und die 'agroindustriellen Komplexe'.

Die Vorschriften des vierten Teils sind einstweilen beschränkt auf Absichtserklärungen in den Bereichen Bildung, Kultur, Weltraumforschung und Bekämpfung der Geldwäsche.

Quelle:

http://www.economy.gov.ru/wps/wcm/connect/economylib4/mer/about/structure/depsng/doc20140212_1

Fotoquelle: www.president.gov.by

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