EU - Sanktionen werden erweitert

Politik Russland

Aufgrund der Verordnung Nr.833/2014 gilt:

1. Der Export von Dual-Use Gütern in die Russischen Föderation ist verboten.

2. Der Export von gelisteten Gütern in der Erdölexploration,- förderung und dem -transport wird einem Genehmigungserfordernis unterworfen.

3. Die Erbringung technischer Hilfe in Verbindung mit Militärgütern ist verboten.

4. Der Erwerb, der Handel, der Verkauf von Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen, die von der Sberbank, der VTB Bank, der Gazprombank, der Vneshekonombank oder der Rosselkhozbank oder einer Tochtergesellschaft, an der einer dieser Banken mehr als 50 % der Anteile gehören, begeben werden, ist verboten.

Fotoquelle: www.udf.by

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