EU bereitet Verschärfung der Sanktionen vor

Politik Russland

Der Inhalt der Verordnung 269/2014 wird in dem ersten Erwägungsgrund wie folgt zusammengefasst:  

Mit der Verordnung 269/2014 des Rates werden bestimmte Maßnahmen umgesetzt, die in dem Beschluss 2014/145/GASP vorgesehen sind; die genannte Verordnung sieht vor, dass die Gelder und wirtschaftli­chen Ressourcen bestimmter natürlicher Personen, die für Handlungen oder politische Maßnahmen, die die terri­toriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder aber die Stabilität oder die Sicherheit der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich sind oder solche Handlungen oder politischen Maßnahmen aktiv unterstützen oder umsetzen oder die die Arbeit von internationalen Organisationen in der Ukraine behindern, und der mit diesen verbundenen natürlichen oder der juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen oder der juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen auf der Krim oder in Sewastopol, deren Inhaberschaft entgegen ukrainischem Recht übertragen wurde, oder der juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die von einer solchen Übertragung profitiert haben, eingefroren werden.

Der Europäischen Rat, also das mit den Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten besetzte Organ, hat am 16.Juli beschlossen,  die Sanktionen zu erweitern und dabei auch Einrichtungen aus der Russischen Föderation mit einzubeziehen.

Zur Umsetzung dieses Beschlusses hat der Rat der Europäischen Union  am 18.Juli den Beschluss 2014/475/GASP  zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP gefasst. Hierdurch wurde der Anwendungsbereich der Sanktionen ausgedehnt auf  

  • juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die materiell oder finanziell Handlungen unterstützen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, oder
  • juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen auf der Krim oder in Sewastopol, deren Inhaberschaft entgegen ukrainischem Recht übertragen wurde, oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die von einer solchen Übertragung profitiert haben,

und die Rechtsgrundlagen geschaffen, Gelder dieser Personen einzufrieren.  

Mit der Verordnung des Rates 783/2014 wird die oben genannte ursprüngliche Verordnung entsprechend angepasst. Auf der Grundlage dieses Dokuments sind die Außenminister nunmehr befugt, konkrete Sanktionen festzulegen.  Dies könnte bei dem nächsten Treffen am Dienstag geschehen.  

Fotoquelle: www.kontrakty.ua

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