Es wird immer heißer: die Abschaffung des Obersten Arbitragegerichts

Recht Russland

Am 5.02.2014 hat Präsident Putin das Gesetz "Über die Änderung der Verfassung der Russischen Föderation" sowie das Gesetz "Über das Oberste Gericht RF und die Staatsanwaltschaft RF" unterzeichnet. Gemäß dieser Änderung wird das Oberste - Ordentliche - Gericht der Russischen Föderation das oberste Gericht Russlands auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- (einschließlich Wirtschaftsstreitigkeiten), Straf- und Verwaltungsrechtsverfahren. Im Gesetz ist eine 6-monatige Übergangsfrist festgesetzt, in der das Oberste Arbitragegericht abgeschafft wird. Seine Kompetenzen werden auf das neue Oberste Gericht übertragen. In dem neuen gemeinsamen Obersten Gericht wird ein Senat für Wirtschaftsstreitigkeiten gebildet. Das neue Oberste Gericht hat seinen Hauptsitz in Sankt Petersburg. Es besteht aus 170 Richter.

Damit wird die Politik weiter fortgesetzt, nach welcher schon seit Jahren die wichtigen Obergerichte (so auch das Verfassungsgericht, das Oberste Ordentliche Gericht) nach St. Petersburg verlagert werden. Offiziell handelt es sich um eine Maßnahme der Dezentralisierung. Nicht klar ist, was aus den Gerichtsgebäuden (siehe Foto) des Obersten Arbitragegerichts werden soll.

Bemerkenswert ist, dass die sonstige Arbitragegerichte erhalten bleiben sollen. Lediglich der "Kopf" wird abgeschnitten.

Im Gesetz ist ferner vorgesehen, dass Richter des Obersten Gerichts, Richter des Verfassungsgerichts, der Generalstaatsanwalt sowie seine Stellvertreter auf Vorschlag des Präsidenten der Russischen Föderation vom Bundesrat ernannt werden. Alle anderen Richter sowie Staatsanwälte der Föderationssubjekte werden direkt vom Präsidenten der Russischen Föderation ernannt.

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