Erweiterte Untersuchungsrechte der Steuerbehörden in Kraft

Recht Russland Wirtschaft

Seit dem 1.7.2014 sind die Banken verpflichtet, die Steuerbehörden über jeden Fall der Kontoeröffnung, -schließung und -änderung durch natürliche Personen (Verbraucher) zu informieren. Vor dieser Gesetzesänderung mussten die Banken die Informationen nur in Bezug auf juristische und natürliche Personen (Unternehmer) mitteilen.

Die Banken sind ferner verpflichtet, nach Anfragen der Steuerbehörden im Rahmen einer Steuerprüfung die Angaben über vorhandene Kontos, Kontostand und Kontoumsätze von juristischen und natürlichen Personen (Verbraucher und Unternehmer) zu informieren. Die Anfragen der Steuerbehörden können ggf. allein auf der Grundlage einer Zustimmung des Behördenleiters erfolgen.

 

Fotoquelle: www.nalog.ru

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