Entwurf eines Gesetzes "Über die Schiedsgerichte und Schiedsverfahren" - eine weitere Verstaatlichung?

Recht Russland

Am 17.01.2014 hat das Justizministerium einen Entwurf des Gesetzes "Über die Schiedsgerichte und Schiedsverfahren" zur öffentlichen Diskussion vorgelegt. In die Duma soll der Entwurf bis zum 15.07.2014 eingebracht werden. Auf die Erforderlichkeit der Reformierung von Schiedsgerichten hat Präsident Putin in seiner Ansprache an die Föderale Versammlung im Dezember 2013 hingewiesen. Laut Putin soll die Autorität der Schiedsgerichte signifikant erhöht werden.

Gemäß dem Entwurf sollen die dauerhaften Schiedsgerichte aufgrund einer Erlaubnis des Justizministeriums mit der Wahrnehmung der Aufgaben einer so genannten Schiedsinstitution betraut werden. Diese sollen der staatlichen Registrierung unterliegen und in Form von nichtkommerzieller Organisationen arbeiten. Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten sollen wieder schiedsfähig werden. Darüber hinaus soll die zivilrechtliche Haftung der Schiedsinstitutionen für vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzung der obliegenden Pflichten eingeführt werden. Die einzelnen Schiedsrichter sollen zivilrechtlich nur im Falle einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung haften. Schiedssprüche sollen weiterhin nicht veröffentlicht werden. Alle Akte sollen allerdings mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Mit Blick auf die in Russland tätigen Schiedgerichte ist festzustellen, dass die Anforderungen an Schiedsinstitutionen nach den Vorstellungen des Justizministeriums verschärft werden sollen. Im Ergebnis wird dieser neue Gesetzentwurf darauf hinauslaufen, die freien Schiedsgerichte durch den Genehmigungsvorbehalt des Justizministeriums mehr unter staatliche Kontrolle zu bringen.

Fotoquelle: www.photo-moskva.ru

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