Energie: Oberstes Gericht stärkt den Wettbewerb

Recht Russland

Gemäß einer Regelung zur Nutzung von Gas war im Hinblick auf die Sicherheit der Gasleitungen in Häusern festgelegt worden, dass nur den Betreibern des jeweiligen Gasnetzes das Recht zugestanden wurde, für die Wartung und Reparatur dieser Leitungen zu sorgen.

Mit einer Entscheidung vom 10.12.2013 hat das Oberste Gericht diese Norm für nicht vereinbar erklärt mit dem in Art.421 ZGB festgelegten Prinzip der Vertragsfreiheit und dem Verbot von Wettbewerbsbeschränkungen gemäß  Art. 51 des Gesetzes über den Schutz des Wettbewerbs.

Dieses Urteil ist nicht nur inhaltlich bemerkenswert, weil es den Wettbewerb stärkt und ein Präzedenzfall sein kann für eine Vielzahl ähnlich gelagerte Wettbewerbsbeschränkungen. Beachtlich ist darüber hinaus, dass hier das Oberste Gericht von seiner Befugnis zur Normenkontrolle gegenüber der Exekutive Gebrauch gemacht hat.    

Fotoquelle: www.m24.ru

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