Elektronisches Register der Vollstreckungsdokumente in Russland

Recht Russland

Maria Kirilova, Rödl & Partner

Das Justizministerium hat Änderungen in die Gesetzgebung im Zusammenhang mit der Schaffung des Registers der Vollstreckungsdokumente - einer elektronischen staatlichen Informationsressource, die für die Erfassung der Vollstreckungsdokumente durch die Parteien der Vollstreckungsverfahren im Zuge der Zwangsvollstreckung bestimmt ist - ausgearbeitet. Es wird erwartet, dass die Schaffung eines solchen elektronischen Registers die Transparenz der Arbeit der Gerichtsvollzieher erhöhen und das Zwangsvollstreckungsverfahren vereinfachen, insbesondere die persönlichen Kontakte und Kosten für die Zusammenarbeit mit dem Föderalen Dienst der Gerichtsvollzieher sowie den Zeitaufwand im Zusammenhang mit dem Verfahren der Einreichung und Einleitung des Vollstreckungsverfahrens verringern wird.

Gemäß Gesetzentwurf ist keine Aushändigung der Vollstreckungsdokumente vorgesehen. Dieses Verfahren wird durch die Registrierung des Vollstreckungsdokuments (Angaben darüber) im elektronischen Register ersetzt. Somit dient als Grundlage für die Einbehaltung der Geldmittel zur Begleichung der Schulden nicht das Vollstreckungsdokument (Original, Kopie usw.), sondern die Eintragung im Register der Vollstreckungsdokumente.

Es ist geplant, als Operator des Registers der Vollstreckungsdokumente den Föderalen Dienst der Gerichtsvollzieher Russlands zu bestimmen.

Unter Berücksichtigung der Risiken der möglichen Störungen beim Funktionieren der Informationssysteme, wird das Justizministerium mit dem Föderalen Dienst der Gerichtszvollzieher zusätzliche Mechanismen des Schutzes der Rechte der Personen gegen unrechtmäßige Abbuchungen von Geldmitteln zur Begleichung der Schulden, darunter Geldmittel, deren Beitreibung verboten ist, ausarbeiten.

Quelle: https://minjust.gov.ru/ru/events/48535/

Fotoquelle: www.d-russia.ru

Zurück