Einreichung von Schriftsätzen bei den Arbitragegerichten in elektronischer Form

Recht Russland

Am 8. November 2013 hat das Plenum des Obersten Arbitragegerichts die Verfahrensordnung über die Einrichtung von Dokumenten in elektronischer Form verabschiedet. Danach ist es nun möglich, den Schriftverkehr mit den Arbitragegerichten in elektronischer Form abzuwickeln.

Quelle: Beschluss Nr. 80 vom 8.11.2013 'Über die Bestätigung des Verfahrens der Einreichung von Dokumenten bei den Arbitragegerichten der RF in elektronischer Form'.

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