Einheitliches staatliches Register der durchgeführten staatlichen und kommunalen Prüfungen von Unternehmen in Russland

Recht Russland

Gemäß Gesetzt vom 31.12.2014 Nr. 511-FZ wird in Russland ein einheitliches staatliches Register eingerichtet, in dem Informationen über die im Rahmen der staatlichen und kommunalen Aufsicht durchgeführten Prüfungen von Unternehmen einschließlich der Prüfungsergebnisse eingetragen werden. Zweck des Registers ist es u.a., der Willkür der Behörden bei der Prüfung von Unternehmen einen Riegel vorzuschieben.

Für die Registerführung wird die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation zuständig sein. Das Register soll allgemein zugänglich im Internet sein.

Das Gesetz tritt am 1.7.2015 in Kraft. Die Eintragungen sollen bzgl. Prüfungen, die im Rahmen der staatlichen Aufsicht durchgeführt werden, ab dem 1.7.2016 und bzgl. Prüfungen, die im Rahmen der kommunalen Aufsicht durchgeführt werden, ab dem 1.1.2017 erfolgen.

Quelle: föderales Gesetz vom 31.12.2014 Nr. 511-FZ

Fotoquelle: www.1istochnik.ru

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