Die Freilassung Michail Chodorkovskijs und Platon Lebedevs - Akte mit Hypotheken

Politik Russland

Die Begnadigung Michail Chodorkovskijs durch Präsident Putin mit Dekret vom 20.12.2013 und seine Verbringung aus dem Straflager in Karelien direkt nach Berlin waren so spektakuläre Ereignisse, dass sie vor dem Weihnachtsfest alle sonstigen Nachrichten in den Hintergrund drängten.

Regulär wäre Chodorkovskij im August 2014, Lebedev im Mai 2014 aus dem Straflager entlassen worden. Die Hoffnung, die beiden prominentesten Strafgefangenen Russlands könnten schon 2013 durch Amnestie die Freiheit erlangen, erwies sich allerdings als trügerisch. Die letzten Amnestien von 4.7.2013 und 18.12.2013 schlossen Tatbestände des Wirtschaftsstrafrechts aus, auf Grund derer Chordorkovksij und Lebedev verurteilt worden waren. Präsident Putin, der die Beschluss-Entwürfe dieser Amnestien in die Duma eingebracht hatte, wollte offensichtlich Chodorkovskij und Lebedev nicht gleichsam automatisch, kraft einer abstrakt-generellen Parlamentsentscheidung, und damit auf der Grundlage einer Amnestie freilassen. Diesen Schluss legt jedenfalls der Zeitablauf nahe; denn Chodorkovskijs Begnadigung, ihrer Natur nach ein Individualakt, über den das Staatsoberhaupt nach freiem politischen Ermessen, also willkürlich, entscheiden kann, folgte am Tage nach dem Inkrafttreten der Amnestie. Lebedev ist einen Monat später auch kraft eines Individualaktes, einer Gerichtsentscheidung, aus dem Straflager entlassen worden. Was bedeuten aber diese Freilassungen kraft Individualaktes, wie ist der zeitliche Ablauf zu werten und worin unterscheiden sich die rechtlichen Umstände der Freilassungen?

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